Förderprogramm 2.000 x 1.000

Das Förderprogramm "2.000 x 1.000 € für das Engagement" geht in die 4. Runde - 
Antragsstellung ab dem 19. August 2024 möglich!

Logo 2.000x1.000 Euro fuer das Engagement

"Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit" lautet das Motto des diesjährigen Förderprogramms. 

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit Betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr ins Gespräch zu kommen. Das Thema Einsamkeit kann in den förderfähigen Maßnahmen auch präventiv behandelt werden. Somit sind Projekte förderfähig, die sich gegen Diskriminierung und gegen Mobbing wenden oder für Toleranz und Integration stehen und somit das Miteinander stärken. 

Beispiele für förderfähige Projekte könnten unter anderem sein:

  • Wohnortnahe Angebote zur Freizeitgestaltung für Seniorinnen und Senioren schaffen, 
  • Bastelaktionen für Kinder, die für andere Menschen Karten gestalten und anschließendes Versenden der Karten 
  • Gründung eines neu ins Leben gerufenen Wandertreffs mit vorheriger Plakataktion.
Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der Altersklassen oder Zielgruppen.

Startschuss für Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Kreis Steinfurt ist der 19. August 2024. Förderfähige Projekte erhalten 1.000 Euro und müssen bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Die förderfähigen Ausgaben dürfen die Summe von 1.000 Euro nicht unterschreiten. Die Antragsfrist endet am 1. November 2024. Da jedoch nur 49 Projekte gefördert werden können und die Reihenfolge des Antragseingangs entscheidend ist, sollten Anträge frühzeitig gestellt werden. Den Zugang zum Online-Portal finden Sie hier: engagementfoerderung.nrw Online-Antragsverfahren Login 


Wichtiger Hinweis

Da es bei der Förderrichtlinie viele Dinge zu beachten gilt, lesen Sie bitte vor Antragstellung die FAQs und/oder besprechen Sie Ihre Idee mit Frau Speckjohann (elise.speckjohann@kreis-steinfurt.de, 02551 69-2163).


FAQ - Häufig gestellte Fragen

(Stand: 01.08.2024)

  • Antragsstart: 19. August 2024
  • Fristende: 01. November 2024
  • Durchführungszeitraum: Ab Bewilligung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024

Antragstellung

Was wird gefördert?

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Wie viel Geld erhalte ich und wann wird es ausgezahlt?

Welche Voraussetzungen für eine Förderung gibt es?

Sind Doppelförderungen ausgeschlossen?

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Müssen, vor allem bei größeren Projekten, alle Kostenpositionen aufgezeigt werden oder nur die, für die eine Förderung beantragt wird?

Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen und welche Unterlagen muss ich einreichen?

Kann ich für meinen Verein/meine Initiative mehrere Anträge stellen?

Wo finde ich Antworten auf konkrete Fragen zu meiner Projektidee?

Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?

Während des Projektes - Durchführungszeitraum

Was muss ich tun, wenn sich während des Durchführungszeitraumes etwas an meinem Vorhaben ändert?

Nach Durchführung des Projektes - Verwendungsnachweis

Bis wann muss der Verwendungsnachweis erstellt werden?

Was geschieht, wenn der Fördernehmer die Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß einreicht?

Was ist bei der Erstellung des Verwendungsnachweises zu beachten?

Muss für jede Ausgabe, die getätigt worden ist, der Beleg 5 Jahre lang aufbewahrt werden? Auch bei Kleinstbeträgen von wenigen Euro?

Sollte die Fördersumme (1.000 Euro) nicht komplett ausgegeben worden sein, muss dann die gesamte Fördersumme oder der nicht verausgabte Differenzbetrag zurückgefordert werden?

Ansprechpersonen / Kontakt

Elise Speckjohann
Tel.: 02551 69-2163
E-Mail: elise.speckjohann@kreis-steinfurt.de

 

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