Rotes Oldtimerkennzeichen
Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
- An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
- Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge
Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen!
Voraussetzung für
die Zuteilung des Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung
Ihres Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt. Zudem muss ein
besonderes Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder
Prüfingenieur vorliegen. Erkundigen sie sich hierzu bitte bei den
entsprechenden Prüfstellen für Kraftfahrzeuge.
Sie benötigen:
- formloser Antrag mit persönlichen Daten
- ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- polizeiliches "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" nach § 30 Abs. 5 BZRG, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) für rote Kennzeichen
- Vorlage des Original-Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II mit Abmeldebescheinigung/Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk
- das oben beschriebene besondere Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit § 2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
- gültige Hauptuntersuchung
- bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II: Vorlage des Eigentumsnachweises und in der Regel ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- SEPA-Lastschriftmandat
Zur Vermeidung von Wartezeiten ist immer eine Terminabsprache bei der erstmaligen Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens zu empfehlen!
Gebühren: 80,00 EUR
Rechtsgrundlage: § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung