Hausbau

Finanzierung

Bausparkassen und die Kreditinstitute die Sie durch die Finanzierung Ihres Bauvorhabens mit Hypotheken und Grundschulden unterstützen, verlangen vor der Auszahlung der Gelder sogenannte Beleihungsunterlagen unterschiedlichster Art. Dies können z.B. sein:

  • Auszug aus dem Grundbuch (Amtsgericht)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasteramt)
  • Auszug aus den Personen- und Bestandsdaten (Katasteramt)
  • Grenzbescheinigung (Katasteramt oder ÖbVI)

Sie oder Ihr Notar erhalten die zur Beleihung notwendigen Unterlagen beim Amtsgericht (Grundbuchauszug) und beim Katasteramt. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte weist Größe, Form und eventuell vorhandene Bebauung Ihres Bauplatzes in Form einer Karte nach. Der Auszug aus den Personen- und Bestandsdaten weist die Flurstücksbezeichnung, Lagebezeichnung, Größe, sowie die tatsächliche Nutzung nach. Die Erteilung einer Grenzbescheinigung setzt ein zumindest teilweise errichtetes Gebäude voraus. Das Gebäude muss bereits durch das Katasteramt oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingeieur (ÖbVI) eingemessen sein oder kurzfristig eingemessen werden. Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte und aus dem Liegenschaftsbuch erhalten Sie von Ihrem Katasteramt, die Grenzbescheinigung beim Katasteramt bzw. von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Genehmigung

Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie einen kostenpflichtigen Lageplan für bauliche Anlagen (§3 Abs.2 und 3 BauPrüfVO NRW), der durch einen ÖbVI oder uns als zuständiges Katasteramt gefertigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie vom Bauamt des Kreis Steinfurt.


Als Auftraggeber werden Sie im Laufe der Auftragsabwicklung von uns umfassend beraten und betreut. In gemeinsamen Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen um Ihr Projekt zu verwirklichen. Dadurch können oftmals zusätzliche Kosten für Sie vermieden werden. Die Gebührenhöhe ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!

 

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