Hausbau

Finanzierung

Bausparkassen und die Kreditinstitute die Sie durch die Finanzierung Ihres Bauvorhabens mit Hypotheken und Grundschulden unterstützen, verlangen vor der Auszahlung der Gelder sogenannte Beleihungsunterlagen unterschiedlichster Art. Dies können z.B. sein:

  • Auszug aus dem Grundbuch (Amtsgericht)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasteramt)
  • Auszug aus den Personen- und Bestandsdaten (Katasteramt)
  • Grenzbescheinigung (Katasteramt oder ÖbVI)

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte weist Lage, Größe, Form und eventuell vorhandene Bebauung in Form einer Karte nach. Der Auszug aus den Personen- und Bestandsdaten weist die Flurstücksbezeichnung, Lagebezeichnung, Größe, sowie die tatsächliche Nutzung nach. Die Erteilung einer Grenzbescheinigung setzt ein zumindest teilweise errichtetes Gebäude voraus. 

Genehmigung

Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie einen kostenpflichtigen Lageplan für bauliche Anlagen (§3 Abs.2 und 3 BauPrüfVO NRW), der durch einen ÖbVI oder uns als zuständiges Katasteramt gefertigt werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Bauamt.

Die Gebührenhöhe ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

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