Zulassung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland
Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, sind nach dem 30.09.2024 in Deutschland zuzulassen. Bisher befristet bis zum 30.09.2024 erteilte Ausnahmegenehmigungen werden nicht verlängert.
Online-Zulassung i-Kfz
Die Zulassung eines ukrainischen Fahrzeugs nach deutschem Recht ist internetbasiert nicht möglich.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.
Zulassung in Deutschland
Ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die einen dauerhaften Standort im Bundesgebiet begründen, müssen ihre ukrainischen Fahrzeuge nach deutschem Recht zulassen. Hierfür sind mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben in physischer Form (elektronische Dokumente werden nicht anerkannt)
- die ukrainische Zulassungsbescheinigung (ebenfalls mit lateinischen Buchstaben in physischer Form)
- die Kennzeichenschilder
- Übereinstimmungsbescheinigung wie COC (Certificate of Confirmity / Konformitätsbescheinigung) vom Fahrzeughersteller
Hinweis: liegt diese nicht vor, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich - gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- ein elektronisches Zahlungsmittel
Weitere Informationen für die Zulassung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland finden Sie hier.