Amtlicher Lageplan
Amtliche Lagepläne sind erforderlich zur Eintragung einer Baulast und zur Genehmigung einer Grundstücksteilung eines bebauten Grundstücks. Manchmal ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Amtlicher Lageplan auch für einen Bauantrag erforderlich.
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Im Amtlichen Lageplan zum Bauantrag werden - auf Grundlage der Flurkarte - das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück, die rechtmäßigen Grenzen, die Umringsmaße, die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken, die Angaben zur Höhenlage der geplanten baulichen Anlage und des vorhandenen Geländes, Angaben zur Entwässerung und zum Baumbestand sowie weitere planungsrelevante Angaben eingetragen.
Amtlicher Lageplan zur Eintragung einer Baulast
Für die Eintragung von Baulasten in das amtliche Baulastenverzeichnis ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Im Lageplan wird die von der Baulast betroffene Fläche gekennzeichnet und bemaßt.
Amtlicher Lageplan zur Genehmigung einer Grundstücksteilung
Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, bedarf es allgemein nach § 7 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zur Vermeidung von baurechtswidrigen Zuständen einer Teilungsgenehmigung. Zur Antragstellung ist dem zuständigen Bauordnungsamt ein Amtlicher Lageplan vorzulegen, aus dem die geplante Teilungsgrenze und andere bauordnungsrechtlich relevante Gegebenheiten hervorgehen.