Fahrzeugzulassung
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die gängisten Vorgänge in der Zulassungsstelle geben.
Viele der hier aufgeführten Anliegen können natürliche und juristische Personen inzwischen auch bequem internetbasiert von überall durchführen, und in vielen Fällen mit dem Fahrzeug sogar sofort losfahren. Auch der Kreis Steinfurt betreibt ein eigenes Portal zur Online-Zulassung i-Kfz.
- Neuzulassung (Neufahrzeug mit deutscher ZB II)
Das Fahrzeug ist fabrikneu, es war zuvor auf keinen anderen Halter zugelassen. - Tageszulassung (Zulassung eines Neufahrzeugs für einen Tag)
- Wiederzulassung
Das außer Betrieb gesetzte ("abgemeldete") Fahrzeug war zuletzt auf Sie zugelassen und soll wieder auf Sie zugelassen werden. - Zulassung Gebrauchtfahrzeug/Zuzug in den Kreis ST (Umschreibung)
Das Fahrzeug ist bzw. war zuletzt auf einen anderen Halter zugelassen und soll jetzt auf Sie umgeschrieben werden (z. B. nach Kauf oder Sterbefall) oder
das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen und soll in den Kreis Steinfurt umgeschrieben werden (nach Zuzug). - Fahrzeug aus dem Ausland (Import/Re-Import)
Das Fahrzeug ist bzw. war zuletzt im Ausland zugelassen.
Das Fahrzeug ist fabrikneu, es war zuvor auf keinen anderen Halter zugelassen.
Sollten Sie nur innerhalb des Kreises Steinfurt umgezogen sein und die Anschriftenänderung mitteilen wollen, siehe Änderung von Fahrzeug-papieren.
Sie kommen als zukünftiger Halter nicht persönlich? Geben sie Ihrem Bevollmächtigten eine Vollmacht, das von Ihnen unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und Ihren Ausweis (Kopie) mit!
Hinweis für Gewerbetreibende: Sie benötigen eine(n) Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung. Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat müssen von der dort erfassten vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden (Geschäftsführer/Inhaber).