Fahrzeugzulassung
Sollten Sie nur innerhalb des Kreises Steinfurt umgezogen sein und die Anschriftenänderung mitteilen wollen, siehe Änderung von Fahrzeug-papieren.
Sie kommen als zukünftiger Halter nicht persönlich? Geben sie Ihrem Bevollmächtigten eine Vollmacht, das von Ihnen unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und Ihren Ausweis (Kopie) mit!
Hinweis
für Gewerbetreibende: Sie benötigen eine(n)
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung. Vollmacht und
SEPA-Lastschriftmandat müssen von der dort erfassten
vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden
(Geschäftsführer/Inhaber).
- Neuzulassung
Das Fahrzeug ist fabrikneu, es war zuvor auf keinen anderen Halter zugelassen. - Wiederzulassung
Das außer Betrieb gesetzte ("abgemeldete") Fahrzeug war zuletzt auf Sie zugelassen und soll wieder auf Sie zugelassen werden. - Umschreibung
Das Fahrzeug ist bzw. war zuletzt auf einen anderen Halter zugelassen und soll jetzt auf Sie umgeschrieben werden (z. B. nach Kauf oder Sterbefall) oder
das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen und soll in den Kreis Steinfurt umgeschrieben werden (nach Zuzug). - Fahrzeug aus dem Ausland (Import/Re-Import)
Das Fahrzeug ist bzw. war zuletzt im Ausland zugelassen.