Umweltplakette / Feinstaubplakette
Sie wollen Umweltzonen befahren und benötigen eine Umweltplakette? Dazu legen Sie uns Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vor. Wir ermitteln anhand der Emissionsschlüsselnummer die entsprechende Plakette und händigen diese auch direkt aus.
Online-Zulassung i-Kfz
Das Ausstellen einer Umweltplakette ist internetbasiert nicht möglich.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig. Eine Umweltplakette können Sie auch bei bestimmten Autohäusern, Werkstätten oder auch technischen Prüfdiensten beziehen.
Vorab können Sie die Schadstoffgruppe und somit die Plakettenfarbe auch anhand unserer Übersicht selbst ermitteln.
Gebühren: 5,00 EUR
Die Gebühren sind bei der Ausstellung mit einem elektronischen Zahlungsmittel zu entrichten.
Rechtsgrundlage: 35. BImSchV
Hinweise: Sollte Ihr Fahrzeug technisch nachgerüstet sein (Partikelminderung), so muss die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein.
Auch ein mit E-Kennzeichen versehenes Fahrzeug benötigt zum Befahren von Umweltzonen eine Umweltplakette. Oldtimer mit H- oder 07er-Kennzeichen sind hingegen von der Plakettenpflicht befreit.
Die Abgasnorm/Schadstoffklasse entspricht nicht der Schadstoffgruppe. So fallen z. B. Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO 6 in die Schadstoffgruppe 4 (grün).
Eine von der Politik und den Medien diskutierte Schadstoffgruppe 5 (blau) wurde bisher nicht eingeführt.