Umweltplakette / Feinstaubplakette
Sie wollen Umweltzonen befahren und benötigen eine Umweltplakette? Dazu legen Sie uns Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vor. Wir ermitteln anhand der Emissionsschlüsselnummer die entsprechende Plakette und händigen diese auch direkt aus.
Online-Zulassung i-Kfz
Das Ausstellen einer Umweltplakette ist internetbasiert nicht möglich.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig. Eine Umweltplakette können Sie auch bei bestimmten Autohäusern, Werkstätten oder auch technischen Prüfdiensten beziehen.
Gebühren: 5,00 EUR
Vorab können Sie die Schadstoffgruppe und somit die Plakettenfarbe auch anhand unserer Übersicht selbst ermitteln.
Rechtsgrundlage: 35. BImSchV
Hinweise: Sollte Ihr Fahrzeug technisch nachgerüstet sein (Partikelminderung), so muss die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein.
Auch ein mit E-Kennzeichen versehenes Fahrzeug benötigt zum Befahren von Umweltzonen eine Umweltplakette. Oldtimer mit H- oder 07er-Kennzeichen sind hingegen von der Plakettenpflicht befreit.
Die Abgasnorm/Schadstoffklasse entspricht nicht der Schadstoffgruppe. So fallen z. B. Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO 6 in die Schadstoffgruppe 4 (grün).
Eine von der Politik und den Medien diskutierte Schadstoffgruppe 5 (blau) wurde bisher nicht eingeführt.