Umweltplakette

Sie wollen Umweltzonen befahren und benötigen eine Umweltplakette? Dazu legen Sie uns Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vor. Wir ermitteln anhand der Emissionsschlüsselnummer die entsprechende Plakette und händigen diese auch direkt aus.

Gebühren: 5,00 EUR

Vorab können Sie die Schadstoffgruppe und somit die Plakettenfarbe auch anhand unserer Übersicht selbst ermitteln.

Rechtsgrundlage: 35. BImSchV

Hinweise: Sollte Ihr Fahrzeug technisch nachgerüstet sein (Partikelminderung), so muss die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein.

Auch ein mit E-Kennzeichen versehenes Fahrzeug benötigt zum Befahren von Umweltzonen eine Umweltplakette. Oldtimer mit H- oder 07er-Kennzeichen sind hingegen von der Plakettenpflicht befreit.

Die Abgasnorm/Schadstoffklasse entspricht nicht der Schadstoffgruppe. So fallen z. B. Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO 6 in die Schadstoffgruppe 4 (grün).

Eine von der Politik und den Medien diskutierte Schadstoffgruppe 5 (blau) wurde bisher nicht eingeführt.

 

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