Freizeiten für Menschen mit Behinderung

Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen begegnen bei der Gestaltung und Durchführung von Freizeiten oftmals Schwierigkeiten.

Um diesem Personenkreis trotzdem erholsame Urlaubstage zu ermöglichen, gewährt der Kreis Steinfurt freiwillig Zuschüsse.

Gefördert werden ganztägige

  • Maßnahmen der Stadtranderholung
  • Erholungsmaßnahmen in Pensionen, Kurheimen oder anderen geeigneten Einrichtungen, an denen Menschen mit Behinderungen teilnehmen und
  • Schullandheimaufenthalte der im Kreis Steinfurt vorhandenen Schulen für Menschen mit geistigen Behinderungen/mit Körperbehinderungen.


Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

 

Infos für Leistungserbringer:

Ab dem Jahr 2024 beantragen Sie bitte die Zuschüsse für die von Ihnen geplanten Freizeiten über unser Onlineformular.

Reichen Sie bitte ebenfalls die Nachweise nach der Durchführung der Freizeiten über das Onlineformular ein.

Sie erhalten nach Absendung des Formulars jeweils eine automatische E-Mail mit einem sogenannten Übermittlungsprotokoll. Es handelt sich dabei um einen PDF-Anhang, in dem die zuvor getätigten Angaben abgebildet werden.

 

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Zuschüssen für Freizeiten wenden Sie sich bitte an:

Judith Boers
E-Mail: judith.boers@kreis-steinfurt.de

 

Bei Fragen zum Onlineformular oder technischen Problemen mit diesem wenden Sie sich bitte an:

Tim Beckmann

Tel.:     02551 69-1664
E-Mail: eingliederungshilfe.sozialesundpflege@kreis-steinfurt.de

 

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