Oldtimer / Historische Fahrzeuge
Fahrzeuge, deren Erstzulassungsdatum mindestens 30 Jahre zurückliegt, können auf Antrag als Oldtimer zugelassen werden. Dabei ist das "H" als Zusatz auf dem Kennzeichenschild zwingend.
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- gültige Hauptuntersuchung
- ggf. die gesiegelten bisherigen Kennzeichen
Ist
oder war ein Fahrzeug zuletzt als Oldtimer zugelassen und die
Fahrzeugpapiere weisen dieses entsprechend aus, ist die erneute Vorlage
des Gutachtens nicht notwendig.
Gebühr: im Rahmen der Fahrzeugzulassung zzgl. 10,20 EUR, außerhalb der Zulassung ab 12,00 EUR
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Hinweis: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind beim Befahren von Umweltzonen von der Plakettenpflicht befreit.