Oldtimer / Historische Fahrzeuge
Fahrzeuge, deren Erstzulassungsdatum mindestens 30 Jahre zurückliegt, können auf Antrag als Oldtimer zugelassen werden. Dabei ist das "H" als Zusatz auf dem Kennzeichenschild zwingend.
Online-Zulassung i-Kfz
Die erstmalige Zulassung als Oldtimer ist internetbasiert nicht möglich. Zugelassene Oldtimer können dagegen internetbasiert abgemeldet oder auf einen anderen Halter umgeschrieben werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- gültige Hauptuntersuchung
- ggf. die gesiegelten bisherigen Kennzeichen
- ein elektronisches Zahlungsmittel
Ist
oder war ein Fahrzeug zuletzt als Oldtimer zugelassen und die
Fahrzeugpapiere weisen dieses entsprechend aus, ist die erneute Vorlage
des Gutachtens nicht notwendig.
Gebühren: im Rahmen der Fahrzeugzulassung zzgl. 10,20 EUR, außerhalb der Zulassung ab 12,00 EUR
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Hinweis: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind beim Befahren von Umweltzonen von der Plakettenpflicht befreit.