Oldtimer / Historische Fahrzeuge


Fahrzeuge, deren Erstzulassungsdatum mindestens 30 Jahre zurückliegt, können auf Antrag als Oldtimer zugelassen werden. Dabei ist das "H" als Zusatz auf dem Kennzeichenschild zwingend.

Online-Zulassung i-Kfz

Die erstmalige Zulassung als Oldtimer ist internetbasiert nicht möglich. Zugelassene Oldtimer können dagegen internetbasiert abgemeldet oder auf einen anderen Halter umgeschrieben werden. Weitere Infos finden Sie hier.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
  • Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. die gesiegelten bisherigen Kennzeichen
  • ein elektronisches Zahlungsmittel

Ist oder war ein Fahrzeug zuletzt als Oldtimer zugelassen und die Fahrzeugpapiere weisen dieses entsprechend aus, ist die erneute Vorlage des Gutachtens nicht notwendig.

Gebühren: im Rahmen der Fahrzeugzulassung zzgl. 10,20 EUR, außerhalb der Zulassung ab 12,00 EUR

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Hinweis: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind beim Befahren von Umweltzonen von der Plakettenpflicht befreit.

 

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