Oldtimer / Historische Fahrzeuge


Fahrzeuge, deren Erstzulassungsdatum mindestens 30 Jahre zurückliegt, können auf Antrag als Oldtimer zugelassen werden. Dabei ist das "H" als Zusatz auf dem Kennzeichenschild zwingend.

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
  • Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. die gesiegelten bisherigen Kennzeichen

Ist oder war ein Fahrzeug zuletzt als Oldtimer zugelassen und die Fahrzeugpapiere weisen dieses entsprechend aus, ist die erneute Vorlage des Gutachtens nicht notwendig.

Gebühr: im Rahmen der Fahrzeugzulassung zzgl. 10,20 EUR, außerhalb der Zulassung ab 12,00 EUR

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Hinweis: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind beim Befahren von Umweltzonen von der Plakettenpflicht befreit.

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.