Preise
Grenzbescheinigungen, Entfernungsbescheinigungen, Identitätsbescheinigungen
nach Zeitgebühr* Mindestgebühr 23,00 Euro
*Gebühr pro angefangene Viertelstunde in Höhe von 23 Euro.
Analoge Auszüge / PDF- Dokumente
- DIN A 4 / A 3 30,00 Euro
- DIN A 2 bis A 0 60,00 Euro
Zusätzlich für die Eintragung von Grenzlängen (nicht als Pdf) eine Zeitgebühr von mindesten 23 Euro.
Digitale Auszüge
Digitale Auszüge in den Datenformaten NAS/NBA, DXF, Shape, Tiff
- Zeitgebühr *
- Mindestgebühr 23,00 Euro
Standardauszüge
- Flurstücks- und Eigentümernachweis 30,00 Euro
- Grundstücksnachweis 30,00 Euro
- Bestandsnachweis 30,00 Euro
Digitale Auswertungen
Individuelle Auswertungen werden nach Zeitgebühr* berechnet.
Mindestgebühr 23,00 Euro
*Gebühr pro angefangene Viertelstunde in Höhe von 23,00 Euro.
Analoge Auszüge / PDF- Dokumente
- DIN A 4 / A 3 30,00 Euro
- DIN A 2 bis A 0 60,00 Euro
Digitale Auszüge
Georeferenzierte Rasterdaten im TIFF-Format
- Zeitgebühr*
Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten
Je angefangene Seite eines Dokumentes
- DIN A 4 / A 3 15,00 Euro
- DIN A 2 bis A 0 30,00 Euro
Die Kosten für die amtliche Vermessung zur Erfüllung der gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht sind landeseinheitlich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) geregelt.
Die Gebühr für eine Gebäudeeinmessung (ohne Grenzbezug) setzt sich aus der Grundaufwandspauschale (320 Euro) und der jeweiligen Gebühr für jedes Gebäude und für jeden Anbau auf Basis der Normalherstellungskosten (Anlage 1 der Sachwertrichtlinie vom 05. September 2012 (BAnz AT 18.10.2012 B1) in der Standardstufe 4) zusammen. Für auf einem Grundbuchgrundstück gemeinsam eingemessene Gebäude und Anbauten, ist die Summe der Normalherstellungskosten der Gebührenermittlung zu Grunde zu legen.
Der Gebührensumme ist die gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Einmessungspflichtige Grundrissveränderungen nach Teilabbruch werden pauschal nach der zweiten Gebührenstufe mit 380 Euro angesetzt.
Zusatzgebühr: Veranlasst die Katasterbehörde die erforderliche Vermessung zur Erfüllung der Gebäudeeinmessungspflicht, werden zusätzlich zu den Vermessungskosten 100 Euro erhoben.
Kostenersparnis:
Werden Gebäude auf aneinandergrenzende Grundstücken, die mindestens einen gemeinsamen Grenzpunkt haben gemein-sam eingemessen, so fällt die Grundaufwandspauschale von 320 Euro nur einmal an und wird unter den Kostenschuldnern aufgeteilt.
War bereits im Rahmen der Baumaßname ein Nachweis nach § 83 Abs. 3 BauO NRW notwendig? Dann kann der damit beauftragte Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI), unter bestimmten Voraussetzungen diese baubegleitenden Vermessungen teilweise für die Gebäudeeinmessung wiederverwenden.
Gebühr für eine Gebäudeeinmessung (mit Grenzbezug): Bei einer Gebäudeeinmessung wird ein messungstechnischer Grenzbezug nur hergestellt, wenn gesondert beantragt wird, den Abstand des Gebäudes zur Grenze zu ermitteln. Im Antrag sind die Grenzen, auf die das Gebäude bezogen werden soll, zu benennen. Diese Grenzabstände werden z.B. auf Grund von bauordnungsrechtlichen Anforderungen benötigt.
Auskünfte zu den Kosten und dem Antragsumfang für Gebäude-einmessungen mit Grenzbezug erhalten Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Auskunft über Gebühren sowie über eventuelle Zuschläge oder Ermäßigungen können Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erhalten.