Saisonkennzeichen


Ein Saisonkennzeichen wird einem Fahrzeug auf Antrag zugeteilt. Saisonkennzeichen haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und den letzten Monat des Betriebszeitraums angegeben, getrennt durch einen waagerechten Strich. Der Betriebszeitraum beträgt volle Monate; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. In dem obigen Beispiel darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen vom 01.04. bis zum 31.10. bewegt werden.

Sie benötigen:

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die eine Saisonzulassung erlaubt. Dabei kann der Saisonzeitraum im Vorfeld bereits durch die Versicherung vorgegeben sein oder von Ihnen vor Ort angegeben werden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief), da der Saisonzeitraum in beide Dokumente eingetragen werden muss.
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung
  • die bisherigen gesiegelten Kennzeichenschilder
  • Ausweisdokument

Gebühr: während der Zulassung keine gesonderten Gebühren, nachträgliche Änderung ab 28,20 EUR

 

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