Verschmelzung und Vereinigung

Durch die Verschmelzung von Flurstücken werden im Liegenschaftskataster bisher selbstständige Flurstücke katastertechnisch zusammengefasst. Häufig ist eine Verschmelzung von mehreren Flurstücken für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebäude auf zwei oder mehreren zusammenliegenden Flurstücken errichtet und somit die Eintragung einer Baulast vermieden werden soll.

Vereinigung (im Grundbuch)

Bei der Vereinigung von Grundstücken handelt es sich um die Zusammenlegung mehrerer Grundstücke zu einem. Sie geschieht durch Eintragung der Grundstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch. Sie werden durch die Vereinigung rechtlich zu einem Grundstück zusammengefasst.

Verschmelzung (im Liegenschaftskataster)

Die Verschmelzung ist das Zusammenfassen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster. Eine Verschmelzung kann nur durchgeführt werden, wenn die Flurstücke vereinigt sind bzw. vereinigt werden. Voraussetzung für eine Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung, ist ein örtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang der Flurstücke, die zusammengeführt werden sollen, und eine gleichmäßige bzw. keine Belastung im Grundbuch.


Das Vermessungs- und Katasteramt prüft gerne für Sie, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen.

Sollten die Voraussetzungen erfüllt und die Flurstücke bereits im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht sein, erfolgt die Flurstücksverschmelzung durch die Katasterbehörde.

Sind die Flurstücke nicht unter einer laufenden Nummer eingetragen ist die Beglaubigung eines Antrags auf Vereinigung erforderlich. Dazu ist es notwendig, dass alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder deren Vertretungsberechtigte persönlich den Antrag unterschreiben.

Die Flurstücksverschmelzung im Kataster und die anschließende Vereinigung im Grundbuch sind gebührenfrei.

 

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