Ausfuhrkennzeichen
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes oder auch außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Bei der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist die Vorführung jedes Fahrzeuges bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erforderlich!
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
- eine gelbe Versicherungskarte (dreifach)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- ggf. die bisherigen gesiegelten Kennzeichenschilder
Der Gültigkeitszeitraum von Ausfuhrkennzeichen wird vom Kreis Steinfurt als Zulassungsbehörde auf höchstens einen Monat begrenzt!
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Gebühr: ab 32,00 EUR (einzelfallabhängig)