Verlusterklärung

Eine Verlusterklärung benötigen Sie bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei Verlust eines bzw. beider Kennzeichenschilder.

Online-Zulassung i-Kfz

Eine Verlusterklärung können Sie nicht internetbasiert abgeben.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Eine Verlusterklärung ist formlos. Sie wird vom letzten eingetragenen Halter persönlich abgegeben. Alternativ kann sie auch vom Ehepartner, von den eigenen Kindern oder den Eltern des Halters abgegeben werden. Der Verlusterklärung ist der Ausweis der/ des Erklärenden beizufügen (Kopie).

Gebühren: 10,00 EUR

Die Gebühren sind mit einem elektronischen Zahlungsmittel zu entrichten.


Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und das bzw. die Kennzeichenschild(er) verloren haben, siehe Versicherung an Eides statt. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nehmen wir Ihnen ebenfalls eine Versicherung an Eides statt ab.


Hinweis: Andere Landkreise behalten es sich vor, statt Verlusterklärungen stets eidesstattliche Versicherungen abzunehmen. Sollten Sie ein Fahrzeug mit zuletzt auswärtiger Zulassung und fehlenden Dokumenten auf sich umschreiben wollen, informieren Sie sich rechtzeitig.

 

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