Ersatz von Fahrzeugpapieren

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist beschädigt, in Verlust geraten oder gestohlen?

Online-Zulassung i-Kfz

Eine Verlusterklärung kann nicht internetbasiert abgegeben werden.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Sie benötigen:

    1. die beschädigte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    2. eine Verlusterklärung (kann vor Ort abgegeben werden) oder
    3. den Nachweis über die Erstattung einer Anzeige (Polizei)
    weiterhin:
    • ein Ausweisdokument
    • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
    • ein elektronisches Zahlungsmittel

    Sofern Sie noch einen alten Fahrzeugbrief besitzen, muss dieser ebenfalls vorgelegt werden. Sie bekommen in diesem Zusammenhang im Umtausch die seit Oktober 2005 eingeführte Zulassungsbescheinigung ausgehändigt.

    Gebühren: 12,00 EUR (ggf. zzgl. 10,00 EUR Verlusterklärung; 3,80 EUR Brief)


    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist in Verlust geraten oder gestohlen? Dann muss das Dokument aufgeboten werden, d. h. der Verlust wird öffentlich bekanntgegeben. Ihnen als Halter wird persönlich eine Versicherung an Eides statt abgenommen. Die Aufbietungsfrist beträgt dann 14 Tage, vorher wird das neue Dokument nicht ausgegeben und vorher darf auch kein Halterwechsel stattfinden (Ausnahme: Sterbefall und klares Eigentumsverhältnis).

    Online-Zulassung i-Kfz

    Eine Versicherung an Eides statt kann nicht internetbasiert abgegeben werden.

    Vor Ort

    Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

    Sie benötigen:

      1. Versicherung an Eides statt (wird vor Ort oder alternativ von einem Notar abgenommen) oder
      2. Nachweis über die Erstattung einer Anzeige (bei Diebstahl, Polizei)
      Weiterhin:
      • gültiges Ausweisdokument
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • ein elektronisches Zahlungsmittel

      Gebühren: ab 60,00 EUR


      Sie haben die komplette Zulassungsbescheinigung (also Fahrzeugschein und -brief) verloren? Das Verfahren ist dasselbe wie beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).


      Betriebserlaubnis

      Sie benötigen eine Ersatz-Betriebserlaubnis (z. B. für ein Kleinkraftrad, einen Anhänger für Sportgeräte, eine Arbeitsmaschine o. ä.)?

      Auf Antrag stellen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Wir bestätigen nach Rücksprache mit der Polizei, dass das Fahrzeug nicht als  gestohlen oder unterschlagen gemeldet ist und dass der Betrieb des Fahrzeuges weder wegen technischer Mängel verboten, noch die als verloren gemeldete Betriebserlaubnis eingezogen worden ist.

      Online-Zulassung i-Kfz

      Eine Ersatz-Betriebserlaubnis kann nicht internetbasiert beantragt werden.

      Vor Ort

      Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

      Sie benötigen:

      • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Fahrzeugklasse
      • Fahrzeughersteller
      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • ein elektronisches Zahlungsmittel

      Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie beim Hersteller eine Zweitausfertigung der Betriebserlaubnis.

      Sofern der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt, wenden Sie sich mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung an eine entsprechende Prüforganisation, die Ihnen ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erstellt. Auf Grundlage des Gutachtens erteilen wir im Anschluss die Betriebserlaubnis.

      Gebühren: 10,50 EUR (ggf. zzgl. 39,50 EUR Erteilung der Betriebserlaubnis)

       

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