Händlerkennzeichen (06...)
Ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten können Sie beantragen, sofern Sie Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstatt oder -händler sind.
Rote Dauerkennzeichen werden ausschließlich befristet zugeteilt.
Für die Beantragung beziehungsweise Ausgabe roter Kennzeichen werden folgende Unterlagen vorab benötigt:
- Antrag mit persönlichen Daten
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des Geschäftsführers/Inhabers und ggf. der verantwortlichen Person(en)
- "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" nach § 30 Abs. 5 BZRG des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) für rote Dauerkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
Diese Unterlagen sind der Zulassungsstelle zur Prüfung vorzulegen.
Nach erfolgter Prüfung setzen wir uns zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung!
Gebühren: 80,00 EUR
Rechtsgrundlage: §16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung