Händlerkennzeichen (06...) / Rotes Dauerkennzeichen


Ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten können Sie beantragen, sofern Sie Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstatt oder -händler sind.

Weitere Informationen zu roten Händlerkennzeichen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Online-Zulassung i-Kfz

Die Beantragung eines roten Dauerkennzeichens ist nicht internetbasiert möglich.

Für die Beantragung, beziehungsweise Ausgabe, roter Kennzeichen werden folgende Unterlagen vorab benötigt:

Diese Unterlagen sind der Zulassungsstelle zur Prüfung vorzulegen. Nach erfolgter Prüfung setzen wir uns zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung!

Gebühren: ab 80,00 EUR

Die Gebühren sind bei der Zuteilung des roten Kennzeichens mit einem elektronischen Zahlungsmittel zu entrichten.

Rechtsgrundlage: § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

 

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