Händlerkennzeichen (06...) / Rotes Dauerkennzeichen
Ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten können Sie beantragen, sofern Sie Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstatt oder -händler sind.
Weitere Informationen zu roten Händlerkennzeichen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Online-Zulassung i-Kfz
Die Beantragung eines roten Dauerkennzeichens ist nicht internetbasiert möglich.
Für die Beantragung, beziehungsweise Ausgabe, roter Kennzeichen werden folgende Unterlagen vorab benötigt:
- Antrag mit persönlichen Daten
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des Geschäftsführers/Inhabers und ggf. der verantwortlichen Person(en)
- "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" nach § 30 Abs. 5 BZRG des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) für rote Dauerkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Mietvertrag, Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis über mindestens drei Stellplätze
Diese Unterlagen sind der Zulassungsstelle zur Prüfung vorzulegen. Nach erfolgter Prüfung setzen wir uns zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung!
Gebühren: ab 80,00 EUR
Die Gebühren sind bei der Zuteilung des roten Kennzeichens mit einem elektronischen Zahlungsmittel zu entrichten.
Rechtsgrundlage: § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung