Händlerkennzeichen (06...)


Ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten können Sie beantragen, sofern Sie Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstatt oder -händler sind.

Rote Dauerkennzeichen werden ausschließlich befristet zugeteilt.

Für die Beantragung beziehungsweise Ausgabe roter Kennzeichen werden folgende Unterlagen vorab benötigt:

Diese Unterlagen sind der Zulassungsstelle zur Prüfung vorzulegen.

Nach erfolgter Prüfung setzen wir uns zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung!

Gebühren: 80,00 EUR

Rechtsgrundlage: §16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

 

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