Händlerkennzeichen (06...) / Rotes Dauerkennzeichen


Ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten können Sie beantragen, sofern Sie Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstatt oder -händler sind.

Rote Dauerkennzeichen werden ausschließlich befristet zugeteilt.

Online-Zulassung i-Kfz

Die Beantragung eines roten Dauerkennzeichens ist nicht internetbasiert möglich.

Für die Beantragung, beziehungsweise Ausgabe, roter Kennzeichen werden folgende Unterlagen vorab benötigt:

  • Antrag mit persönlichen Daten
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des Geschäftsführers/Inhabers und ggf. der verantwortlichen Person(en)
  • "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" nach § 30 Abs. 5 BZRG des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) für rote Dauerkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Mietvertrag, Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis über mindestens drei Stellplätze

Diese Unterlagen sind der Zulassungsstelle zur Prüfung vorzulegen. Nach erfolgter Prüfung setzen wir uns zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung!

Gebühren: 80,00 EUR

Rechtsgrundlage: § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

 

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