Grundstückskauf
Beabsichtigen Sie den Erwerb oder Verkauf eines unbebauten Grundstücks, so ist allein der Bodenwert maßgebend für den Kaufpreis. Um sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen, bietet das gemeinsame Internetportal der örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und des oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die aktuellen Bodenrichtwerte und den Immobilienmarkt an. Dieses Angebot finden sie unter www.boris.nrw.de.
Beim
Erwerb oder Verkauf eines bereits bebauten Grundstücks ist nicht nur
der Bodenwert für den Gesamtkaufpreis ausschlaggebend, viel
entscheidender ist der Wert der vorhandenen Gebäude. Hier helfen Ihnen
entweder Ihr Kreditinstitut oder Ihr Grundstücksmakler bei der
Ermittlung des Wertes. Sie können sich aber auch ein
Verkehrswertgutachten durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte
erstellen lassen. Bitte nehmen Sie dann direkt unter Tel. 02551/69-1900 // Mail: gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de Kontakt zum Gutachterausschuss des Kreises Steinfurt auf.
Bei der Suche nach einem Bauplatz gibt es verscheidene Möglichkeiten sich unterstützen zu lassen. Der klassische Weg führt über die Tageszeitungen und Anzeigenblätter in Ihrer Region. Hier finden sie die ganze Bandbreite von privaten Angeboten bis hin zu kommerziellen Anbietern. Alternativ lohnt sich auch oft eine Anfrage bei der Kommune um Auskünfte über bestehende oder zukünftige Baugebiete zu erhalten. Im Internet finden sich zahlreiche Immobilienbörsen, die in vielen Fällen auch eine Kategorie für die Vermittlung von Baugründstücken, sowohl von Privat wie auch von Maklern, bieten. Es lohnt sich oft auch eine Anfrage an die örtlichen Makler bzw. ein Blick auf deren Internetseiten.
Um einschätzen zu können in welchem Maße (und ob überhaupt!) eine Fläche bebaut werden darf, ist es empfehlenswert zu überprüfen, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Hier gibt die jeweilige Gemeinde Auskunft. Wenn kein Bebauungsplan für das Gebiet existiert richtet sich die Bebaubarkeit nach den Vorschriften des §34 Baugesetzbuch (Innerorts) bzw. §35 BauGB (Außenbereich). Um Probleme zu vemeiden, sollten Sie Ihre Pläne in diesen Gebieten schon frühzeitig mit dem zuständigen Bauordnungsamt besprechen.
Der Kaufvertrag für ein Grundstück muss notariell beurkundet und die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt veranlasst werden. Erst nach Eintragung im Grundbuch werden Sie Eigentümer des Grundstücks. Eine eventuell notwendige Finanzierung durch Ihr Kreditinstitut wird ebenfalls notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Die Alternative zum Kauf des Grundstücks stellt das sogenannte Erbbaurecht dar. Hierbei fallen keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks an. Stattdessen zahlen sie während der Laufzeit einen Erbbauzins, vergleichbar mit der Miete bei Wohnungen.
Als Auftraggeber werden Sie im Laufe der Auftragsabwicklung von uns umfassend beraten und betreut. In gemeinsamen Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen um Ihr Projekt zu verwirklichen. Dadurch können oftmals zusätzliche Kosten für Sie vermieden werden. Die Gebührenhöhe ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!