Grundstückskauf

Um sich im Vorfeld von Erwerb oder Verkauf eines unbebauten Grundstücks einen Überblick zu verschaffen, bietet das gemeinsame Internetportal der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und des oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die aktuellen Bodenrichtwerte und den Immobilienmarkt an. Dieses Angebot finden sie unter www.boris.nrw.de.

Beim Erwerb oder Verkauf eines bereits bebauten Grundstücks ist nicht nur der Bodenwert für den Gesamtkaufpreis ausschlaggebend, sondern auch  der Wert der vorhandenen Gebäude. Hier helfen Ihnen entweder Ihr Kreditinstitut oder Ihr Grundstücksmakler bei der Ermittlung des Wertes. Sie können sich aber auch ein Verkehrswertgutachten durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellen lassen. Bitte nehmen Sie dann unter Tel. 02551/69-1900 // Mail: gutachterausschuss@kreis-steinfurt.de Kontakt zum Gutachterausschuss des Kreises Steinfurt auf.      

Bei der Suche nach einem Bauplatz gibt es verschiedene Quellen. Der klassische Weg führt über die Tageszeitungen und Anzeigenblätter in Ihrer Region. Hier finden sie die ganze Bandbreite von privaten Angeboten bis hin zu kommerziellen Anbietern. Alternativ lohnt sich auch oft eine Anfrage bei der Kommune um Auskünfte über bestehende oder zukünftige Baugebiete zu erhalten. Im Internet finden sich ebenfalls zahlreiche Immobilienbörsen.

Um einschätzen zu können in welchem Maße (und ob überhaupt!) eine Fläche bebaut werden darf, ist es empfehlenswert zu überprüfen, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Hier gibt die jeweilige Gemeinde Auskunft. Wenn kein Bebauungsplan für das Gebiet existiert, richtet sich die Bebaubarkeit nach den Vorschriften des §34 Baugesetzbuch (Innerorts) bzw. §35 BauGB (Außenbereich). 

Der Kaufvertrag für ein Grundstück muss notariell beurkundet und die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt veranlasst werden. Erst nach Eintragung im Grundbuch werden Sie Eigentümer des Grundstücks. Eine eventuell notwendige Finanzierung durch Ihr Kreditinstitut wird ebenfalls notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Die Alternative zum Kauf des Grundstücks stellt das sogenannte Erbbaurecht dar. Hierbei fallen keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks an. Stattdessen zahlen sie während der Laufzeit einen Erbbauzins, vergleichbar mit der Miete bei Wohnungen.

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

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