Wunschkennzeichen

Sie wünschen eine ganz spezielle Kennzeichenkombination an Ihrem Fahrzeug?

Mithilfe unserers Online-Reservierungssystems können Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt reservieren (sofern noch verfügbar). Sie können dabei frei zwischen den Unterscheidungszeichen BF, TE und dem ST wählen. Für kurze Kennzeichen suchen Sie bitte auch nach Motorradkennzeichen, die reservierte Kombination kann dann auf jeden Fall auch für andere Fahrzeugklassen genutzt werden.

Dieses Wunschkennzeichen bleibt dann drei Monate für Sie reserviert. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht jedoch nicht.

Im Rahmen der Online-Zulassung können Sie ebenfalls Wunschkennzeichen im Vorgang angeben.

Gebühren: 12,80 EUR (10,20 EUR Wunsch zzgl. 2,60 EUR Reservierung)

Die Gebühren sind mit einem elektronischen Zahlungsmittel zu entrichten.

Hinweise:

  • Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden in Deutschland grundsätzlich nicht vergeben.
  • Als Platzhalter für eine beliebige Zahl bzw. einen beliebigen Buchstaben können Sie ein "?" eingeben.
  • Nach der aktivierten Suche werden Ihnen zunächst 20 Kennzeichen angezeigt.
  • Bei der Wunschkennzeichenzuteilung von Saisonkennzeichen oder bei Fahrzeugen mit H- oder E-Kennzeichen stehen nicht alle Wunschkennzeichenkombinationen zur Verfügung. Erkundigen Sie sich bitte vorher im Einzelfall bei der Zulassungsstelle!
  • Wir empfehlen Ihnen, Kennzeichen erst nach der Zuteilung durch die Kfz-Zulassungsstelle prägen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination!

Auch die sofortige Weiterverwendung Ihres bisherigen Kennzeichens an einem neuen Fahrzeug ist möglich. Hierfür wird ebenfalls die Wunschkennzeichengebühr von 10,20 EUR fällig. Begründung: Kennzeichen werden fahrzeugbezogen und nicht halterbezogen zugeteilt. In diesem Fall dürfen Sie nicht mit dem "alten" Fahrzeug zur Zulassungsstelle kommen, da dieses nach der Kennzeichenübertragung auf das neue Fahrzeug nicht mehr mit dem alten Kennzeichen bewegt werden darf (Kennzeichenmissbrauch, Straftat!). 

 

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