Grabungserlaubnis
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Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Bei einem Erstantrag ist folgende zu beachten:
- Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie an einem Informationsgespräch der LWL-Archäologie teilnehmen (Dr. Ulrich Lehmann LWL-Archäologie für Westfalen, Sachgebiet Sondengehen und Magnetangeln , An den Speichern 7, 48157 Münster, Tel.: 0251/591-8822, E-Mail: sondengaenger@lwl.org)
- Danach wählen Sie bitte Flächen aus, auf denen Sie mit der Metallsonde oder der Magnetangel suchen möchten und tragen Sie diese in einer Karte ein. Kartenmaterial gibt es zum Beispiel bei TIM-online. Wald – und Wiesenflächen sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.
Formlose Anträge (Erstantrag/ Verlängerung) können gerne per Mail bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreis Steinfurt eingereicht werden.
Kosten
Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)
Ansprechpunkt
Ansprechperson bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt ist
Rabea Everwand
Kreishaus Tecklenburg
Telefon: 0 25 51 / 69 26 36