Außerbetriebsetzung
Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Das Hauptzollamt und Ihr Kfz-Versicherer werden dabei automatisiert benachrichtigt.
Die Außerbetriebsetzung ist ebenfalls in den Einwohnermeldeämtern/ Bürgerbüros der Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt möglich, sofern keine Kfz-Zulassungsstelle vor Ort ist (weitere Ausnahmen: Lotte und Westerkappeln). Die Städte und Gemeinden übertragen im Gegensatz zu den Kfz-Zulassungsstellen die Außerbetriebsetzung jedoch nicht direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Insofern sind Fahrzeuge und Kennzeichenkombinationen nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für weitere Maßnahmen in den Zulassungsbehörden freigegeben.
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das bzw. die gesiegelte(n) Kennzeichenschild(er)
Kennzeichenschilder müssen mit unversehrten Stempelplaketten vorgelegt werden und dürfen erst nach Aufforderung entstempelt werden! Anderenfalls wird die Kennzeichenkombination für bis zu zehn Jahre gesperrt! Das gilt auch bei Verlust/ Diebstahl eines Kennzeichenschildes! Rechtsgrundlage: § 30 Abs. 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Gebühren: 7,80 EUR
Sofern ein Kennzeichenschild und/ oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Verlust geraten oder zerstört sind/ ist, muss eine Verlusterklärung bzw. eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Bei Diebstahl ist der Nachweis über die Erstattung einer Anzeige vorzulegen. In diesen Fällen muss direkt in einer der Kfz-Zulassungsstellen vorgesprochen werden. Es werden zusätzliche Gebühren fällig.
Kennzeichenreservierung: Kennzeichenkombinationen sind fahrzeug-bezogen. Das Kennzeichen gehört also grds. zum Fahrzeug und nicht zum Halter.
Gilt nur für
Unterscheidungszeichen BF, ST und TE: Im Zuge der Außerbetriebsetzung
wird die Kombination für zwölf Monate für das entsprechende Fahrzeug
reserviert (Verbleibskennzeichen). Alternativ kann die Kombination auch
für den Halter reserviert werden (Wunschkennzeichen). Die Reservierung
ist gebührenpflichtig und wird bei der nächsten Zulassung mit der
Kombination fällig.