Versicherung an Eides statt
Wir nehmen Ihnen als Halter(in) persönlich die eidesstattliche Versicherung über einen Verlust ab. Sie hat den Rang einer Aussage vor Gericht. Eine unrichtige oder unvollständige eidesstattliche Versicherung kann als Straftat geahndet werden.
Rechtsgrundlage: § 5 StVG i.V.m. § 27 VwVfG NRW
Gebühr: 30,70 EUR
Hinweise: Alternativ können Sie sich die eidesstattliche Versicherung auch von einem Notar abnehmen lassen und uns diese vorlegen.
Juristische Personen: Die Versicherung an Eides statt kann nur von einem Vertretungsberechtigten abgegeben werden. Je nach Rechtsform z. B. Geschäftsführer, Vorsitzender, Prokurist etc. Die Vertretungsbefugnis muss nachgewiesen werden durch Auszug aus dem Handels-/ Vereinsregister, Gewerbeanmeldung etc.