Grenzverlauf

Flurstücksgrenzen sind durch Grenzmarken wie Grenzsteine, Eisenrohre, Mauern oder Gebäudeecken dauerhaft gekennzeichnet (abgemarkt). Es kann jedoch sein, dass Ihr Flurstück gar nicht durch Grenzmarken gekennzeichnet wurde oder Ihre Grenzmarken durch Baumaßnahmen beschädigt oder entfernt wurden. Wenn Sie Ihren Grundbesitz aber bebauen oder umzäunen wollen, sollten Sie den genauen Verlauf Ihrer Flurstücksgrenzen kennen. Sie ersparen sich und Ihren Nachbarn damit Streit und Ärger. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über den Grenzverlauf.

Falls erforderlich, wird durch eine Grenzanzeige oder Grenzvermessung die genaue Lage der Grenzpunkte ermittelt. Weitere Informationen zur Grenzanzeige und Grenzvermessung erhalten Sie hier.

Die Gebührenhöhe ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

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