Vermessungsstellen

  • Die zur Übernahme geeigneten Vermessungsschriften können Sie unter folgender E-Mail-Adresse einreichen:
    vermessungsschriften@kreis-steinfurt.de
  • Die Meldung von Vermessungsvorhaben nach § 12 Nr. 1 VermKatG NRW sollten Sie unter folgender E-Mail-Adresse vornehmen: katasteramt@kreis-steinfurt.de
  • Vermessungsunterlagen und die Reservierung von Punktnummern für die Liegenschaftsvermessung nach § 12 Nr. 1 VermKatG NRW können Sie im Portal Vermessungsunterlagen NRW anfordern. Weitere Informationen zum Portal Vermessungsunterlagen NRW erhalten Sie unten.
  • Vermessungsunterlagen für alle übrigen Vermessungsvorhaben können Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse gebührenpflichtig bestellen: katasteramt@kreis-steinfurt.de
  • Im Kreis Steinfurt gibt es ein Bodenbewegungsgebiet (BBG). Dieses befindet sich überwiegend im Nordnordosten der Gemarkung Ibbenbüren sowie teilweise im Süden der Gemarkungen Mettingen, Recke und Westerkappeln. Weitere Informationen zum BBG erhalten Sie unten.

Informationen zum Portal Vermessungsunterlagen NRW

Informationen zum Bodenbewegungsgebiet (BBG)

GeoInfoDoK7

 

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