Auszüge aus den Personen- und Bestandsdaten

Der Flurstücks- und Eigentümernachweis sowie der Bestandsnachweis enthalten alle beschreibenden Elemente des betroffenen Flurstücks. Hierzu gehören Eigentumsangaben, Wohnungsgrundbuch und Miteigentumsanteile sowie Erbbaurechte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Neben den katastertechnischen Bezeichnungen wie Gemarkung, Flur und Flurstück sind auch die Lagebezeichnungen wie Straße und Hausnummer, die Flächenangabe einschließlich der Nutzungsarten und die Bodenschätzungsmerkmale in Übereinstimmung mit den Nachweisen der Finanzämter enthalten.

Analoge Ausgaben

Flurstücks- und EigentümernachweisDie analogen Ausgaben helfen Ihnen, wenn Sie

  • Informationen über den eigenen Grundbesitz
  • amtliche Unterlagen für Ihren Grundstückskauf oder -verkauf
  • Daten zum Flurstück, zum Eigentümer oder zum Grundstück
  • Informationen zur Bodennutzung oder zu öffentlich-rechtlichen Festlegungen
  • Angaben zur Gemeinde- oder Gemarkungszugehörigkeit
  • Verweise auf zuständige Behörden wie Finanzamt, Flurbereinigungsbehörde oder Amtsgericht
  • Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung

benötigen.

Da diese Auzüge die Daten der Eigentümer bzw. der Eigentümerinnen beinhaltet, können wir Ihnen auf Grund der rechtlichen Bestimmungen diesen nur dann erstellen, wenn Sie Eigentümer oder Erbbauberechtigter sind bzw. von diesem eine Vollmacht vorlegen können. Ansonsten müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Digitale Daten

Alternativ können Sie auch digitale Daten beziehen. Dieses ist sinnvoll, wenn Sie

  • flächendeckende, aktuelle Informationen zu den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen zum Grund und Boden Ihres Zuständigkeitsbereichs
  • flurstücksbezogene Daten zur Verwaltung Ihrer Liegenschaften
  • Basisdaten für raumbezogene Fachinformationssysteme
  • Personen- und Bestandsdaten zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufgaben

benötigen.

Wir liefern Ihnen die Daten als

  • Druckaufbereitete Nachweise
  • Ausgabesätze mit Entschlüsselungen zum Aufbau bzw. Aktualisierung Ihrer Nachweise als NAS-Bestandsdatenauszug
  • Ausgabe nach Ihren Wünschen in einer Excel-Datei

Da diese Daten Informationen über Eigentümer beinhalten, können wir Ihnen auf Grund der rechtlichen Bestimmungen nur dann Daten liefern, wenn Sie Eigentümer oder Erbbauberechtigter sind bzw. von diesen eine Vollmacht vorlegen können. Ansonsten müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

 

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