Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

HIER gelangen Sie direkt zum i-Kfz Portal des Kreises Steinfurt

i-Kfz Stufe 4

Mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) modernisiert und digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Fahrzeugzulassungswesen - zum 01.09.2023 erfolgte die Ausweitung auf Stufe 4. Mit der aktuell verfügbaren Stufe 4 von i-Kfz können nun erstmals auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen. Nach der Anmeldung im dezentralen Portal (dies sind die jeweiligen Portale der zuständigen Zulassungsbehörden) müssen die vorgangsspezifischen Daten eingegeben werden, zum Abschluss müssen die fälligen Gebühren entrichtet werden. Anschließend müssen die digitalen Bescheide binnen 30 Minuten heruntergeladen werden, andernfalls ist die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens (außer in den Fällen der Abmeldung) nicht gegeben. Im Nachgang versendet die zuständige Zulassungsbehörde die fahrzeugbezogenen Dokumente (je nach Vorgang Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Siegelplaketten und Plakette für die Hauptuntersuchung - außer im Fall der Abmeldung) per Post an die fahrzeughaltende Person. Diese muss die Plaketten dann vorgangsabhängig eigenständig auf den Kennzeichenschildern verkleben. Für eine Abmeldung eines Kfz ist ein Anmeldung am i-Kfz Portal nicht notwendig. Ein Fahrzeug kann allein mit den freigelegten Sicherheitscodes der ZB I sowie der Stempelplaketten von den Kennzeichenschildern abgemeldet werden! Hierzu einfach die Erfassung der persönlichen Daten überspringen.

Hinweis zur Einführung von i-Kfz Stufe 4

Aktuell kann es bei i-Kfz Stufe 4 vereinzelt noch zu Einschränkungen kommen, die schnellstmöglich ausgeräumt werden sollen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Welche Vorgänge können internetbasiert bearbeitet werden?
  • Außerbetriebsetzung/Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Neuzulassung
  • Umschreibungen/Zulassung Gebrauchtfahrzeuge
  • Anschriftenänderungen
  • Tageszulassung
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • fahrzeugbezogene Dokumente müssen mit Sicherheitscodes versehen sein (Siegelplaketten sowie Zulassungsbescheinigung Teil I seit 2015, Zulassungsbescheinigung Teil II seit 2018)

Bei einer Online-Antragstellung dürfen bei der antragstellenden Person keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Steinfurt oder offene Kfz-Steuerrückstände bestehen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen entfernen sowie den Kennzeichenschildern freilegen. Wichter Hinweis: sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich. Nehmen Sie in diesen Fällen bitte umgehend Kontakt zu der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf!

Ab sofort ist regelmäßig ein sofortiges Losfahren nach einer Online-Zulassung möglich (das System gibt Ihnen in diesen Fällen Hinweise). Zum sofortigen Losfahren ist es zwingend erforderlich, dass der Online-Bescheid binnen 30 Minuten von der antragstellenden Person aktiv abgerufen wird. Erfolgt binnen 30 Minuten kein Abruf, wird der Zulassungsvorgang der zuständigen Zulassungsstelle zur Nachbearbeitung übermittelt und die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens besteht nicht mehr!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Link).

Selbstverständlich können Sie alle Vorgänge der Kraftfahrzeug-Zulassung auch weiterhin persönlich auf herkömmliche Weise an den Schaltern der Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine oder Tecklenburg erledigen.

Hinweis: aufgrund des Ausbaus von i-Kfz auf Stufe 4 zum 01.09.2023 werden die Erklärungen zu den einzelnen Vorgängen (s. unten) weiterhin überarbeitet. Diese stehen Ihnen in Kürze in dem bekannten Umfang wieder zur Verfügung.


Dezentrale Portale der Zulassungsbehörden

Die Zulassungsbehörden müssen Portale für die Online-Fahrzeugzulassung betreiben. Die Zuständigkeit für Antragsteller richtet sich dabei nach dem Wohnort bzw. Betriebssitz. Eine fahrzeughaltende Person mit Wohnsitz im Kreis Steinfurt kann bspw. nur das Portal der Zulassungsbehörde des Kreises Steinfurt nutzen. Eine Anmeldung in die dezentralen Portale ist sowohl für natürliche wie auch juristische Personen möglich. Juristische Personen können über die dezentralen Portale allerdings nur Vorgänge auf sich selbst zulassen. Der Zugang zu den Portalen kann auf zwei Sicherheitsniveaus erfolgen:

  • hoch: Zugang mittels elektronischem Identitätsdokument, z.B. neuer  Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • substantiell: Zugang mittels eines Nutzerkonto - für natürliche Personen Nutzerkonto Bund ID, für juristische Personen Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
  • Hinweis: in der Einführungsphase von i-Kfz kann phasenweise das Servicekonto-NRW noch für den Zugang genutzt werden
Großkundenschnittstelle

Juristische Personen, die mehr als 500 Vorgänge p.a. vorweisen können, und die auch in Vollmacht für Dritte Zulassungsvorgänge einreichen möchten, müssen sich bei der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrtbundesamt registrieren. Neben der Vorgangsanzahl gibt es weitere Voraussetzungen, die für eine Registrierung als Großkunde zwingend nachgewiesen werden müssen. Zudem hat der Großkunde Selbstverpflichtungen einzugehen. Über die GKS können Zulassungsvorgänge können Zulassungsvorgänge im Regelfall vollautomatisiert abgewickelt werden. Die GKS leitet die eingereichten Vorgänge dabei automatische an die zuständige Zulassungsbehörde weiter. Federführend bei der Registrierung als Großkunde ist das Kraftfahrtbundesamt. Weitergehende Informationen zur Großkundenschnittstelle sind hier erhältlich.

Historie von i-Kfz

  • Stufe 1 im Januar 2015: internetbasierte Außerbetriebsetzung
  • Stufe 2 im Oktober 2017: internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen
  • Stufe 3 im Oktober 2019: internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf Adressänderungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung 
  • Stufe 4 im September 2023: internetbasierte Tageszulassung, Ausweitung des sofortigen Losfahrens sowie Einbindung juristischer Personen

Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)

Umschreibung (Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs)

Wiederzulassung

Hinweise zur Nutzung der Ausweis-App

 

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