Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)HIER gelangen Sie direkt zum i-Kfz Portal des Kreises Steinfurt
Mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) modernisiert und digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Fahrzeugzulassungswesen.
Seit der Einführung der i-Kfz Stufe 1 im Januar 2015 können internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen gestellt werden.
Im Oktober 2017 folgte mit der Einführung der i-Kfz Stufe 2 die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen. Durch die Einführung der i-Kfz Stufe 3 im Oktober 2019 wurden die Möglichkeiten zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf Adressänderungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung ausgeweitet.
Im Laufe des Jahres 2023 soll i-Kfz Stufe 4 eingeführt werden. Mit der Einführung von Stufe 4 soll es auch für juristische Personen ermöglicht werden, online Zulassungsvorgänge aus sich selbst und im Falle von Großkunden auch für Dritte durchführen zu können. Daneben sollen die Möglichkeiten einer Online-Zulassung auf weitere Vorgangsarten ausgeweitet werden. i-Kfz verfolgt insgesamt das Ziel, die Fahrzeugzulassung in Zukunft einfacher, bequemer und effizienter, sowie unabhängig von Behördenöffnungszeiten, zu gestalten. Im Idealfall wird der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle in einigen Jahren nicht mehr erforderlich.
Bei einer Online-Antragstellung dürfen bei der antragstellenden Person keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Steinfurt oder offene Kfz-Steuerrückstände bestehen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichenschildern entfernen. Hinweis: sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich.
In einigen Fällen ist ein sofortiges Losfahren nach einer Online-Zulassung möglich (das System gibt Ihnen in diesen Fällen Hinweise). Zum sofortigen Losfahren ist es zwingend erforderlich, dass der Online-Bescheid binnen 30 Minuten von der antragstellenden Person aktiv abgerufen wird. Erfolgt binnen 30 Minuten kein Abruf, wird der Zulassungsvorgang der zuständigen Zulassungsstelle zur Nachbearbeitung übermittelt und die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens besteht nicht mehr! Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Link).
Selbstverständlich können Sie alle Vorgänge der Kraftfahrzeug-Zulassung auch weiterhin persönlich auf herkömmliche Weise an den Schaltern der Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine oder Tecklenburg erledigen.
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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Voraussetzungen:
1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug 2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes 3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link 2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug- Identifizierungsnummer (FIN) eingeben. 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. 4. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz- Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen!) 5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen. 6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist. 7. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 8. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 9. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 10. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Link zum Erklärvideo Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Voraussetzungen:
1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode 3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel) 4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) 6. IBAN (Konto-Nummer) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters 7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und eingestellter PIN, sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online Ausweisfunktion und PIN-Eingabe nachweisen. 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben: • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel) • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP) • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz- Haftpflichtversicherung • IBAN -Halterkonto- für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 6. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 7. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 8. Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft. 9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet. 10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem übergesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände. Falls einer der folgenden Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Link zum Erklärvideo Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs
Voraussetzungen:
1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurde und angemeldet ist 2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) 5. IBAN (Konto-Nummer) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters 6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und eingestellter PIN, sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ 7. Bisheriges Kennzeichen, das übernommen wird
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online Ausweisfunktion und PIN-Eingabe nachweisen. 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen. 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben: • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug- Identifizierungsnummer (FIN) • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP) • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz- Haftpflichtversicherung • IBAN -Halterkonto- für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 6. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 7. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und muss innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden, um sofort Losfahren zu dürfen. 10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren. 11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände. Falls einer der folgenden Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Link zum Erklärvideo Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Voraussetzungen:
1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird 2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 4. IBAN (Konto-Nummer) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters 5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und eingestellter PIN, sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online- Ausweisfunktion und PIN-Eingabe nachweisen. 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen. 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben: • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz- Haftpflichtversicherung • IBAN -Halterkonto- für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 6. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 7. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 8. Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft. 9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet. 10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem übersandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der folgenden Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Link zum Erklärvideo
Hinweise zur Nutzung der AusweisApp Zwecks Authentifizierung (Nachweis der Identität) im Portal der internetbasierten Fahrzeugzulassung wird die aktivierte eID-Funktion des Personalausweises (alternativ elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte) mit entsprechender 6-stelliger Pin benötigt.
Eine Anleitung zur Nutzung der AusweisApp finden Sie hier. Anleitung zur Dateneingabe in das i-Kfz Portal Eine Anleitung zur Eingabe Ihrer Daten in das i-Kfz Portal finden Sie hier. |