Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

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Mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) modernisiert und digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Fahrzeugzulassungswesen.


Seit der Einführung der i-Kfz Stufe 1 im Januar 2015 können internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen gestellt werden.

 
Im Oktober 2017 folgte mit der Einführung der i-Kfz Stufe 2 die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.


Durch die Einführung der i-Kfz Stufe 3 im Oktober 2019 wurden die Möglichkeiten zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf Adressänderungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung ausgeweitet. 

Im Laufe des Jahres 2023 soll i-Kfz Stufe 4 eingeführt werden. Mit der Einführung von Stufe 4 soll es auch für juristische Personen ermöglicht werden, online Zulassungsvorgänge aus sich selbst und im Falle von Großkunden auch für Dritte durchführen zu können. Daneben sollen die Möglichkeiten einer Online-Zulassung auf weitere Vorgangsarten ausgeweitet werden.  i-Kfz verfolgt insgesamt das Ziel, die Fahrzeugzulassung in Zukunft einfacher, bequemer und effizienter, sowie unabhängig von Behördenöffnungszeiten, zu gestalten. Im Idealfall wird der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle in einigen Jahren nicht mehr erforderlich.

Bei einer Online-Antragstellung dürfen bei der antragstellenden Person keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Steinfurt oder offene Kfz-Steuerrückstände bestehen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichenschildern entfernen. Hinweis: sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich.

In einigen Fällen ist ein sofortiges Losfahren nach einer Online-Zulassung möglich (das System gibt Ihnen in diesen Fällen Hinweise). Zum sofortigen Losfahren ist es zwingend erforderlich, dass der Online-Bescheid binnen 30 Minuten von der antragstellenden Person aktiv abgerufen wird. Erfolgt binnen 30 Minuten kein Abruf, wird der Zulassungsvorgang der zuständigen Zulassungsstelle zur Nachbearbeitung übermittelt und die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens besteht nicht mehr!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Link).


Selbstverständlich können Sie alle Vorgänge der Kraftfahrzeug-Zulassung auch weiterhin persönlich auf herkömmliche Weise an den Schaltern der Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine oder Tecklenburg erledigen.

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Wie funktioniert i-Kfz?

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Hinweise zur Nutzung der AusweisApp

Anleitung zur Dateneingabe in das i-Kfz Portal

 

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