Landwirtschaftliche Betriebe (Cross Compliance)

/ Landwirtschaftliche Betriebe (Cross Compliance)

Leistungsbeschreibung

Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie „Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen") bedeuten die Verknüpfung von Prämienzahlungen an die Einhaltung von verschiedenen Standards.

Die Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe wird unter anderem auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird  bei einem bestimmten Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort kontrolliert. Alle festgestellten Verstöße gegen Cross Compliance relevante Vorschriften führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen durch die Zahlstelle der Landwirtschaftskammer.

Das Veterinäramt ist zuständig für die Vor-Ort-Kontrollen in folgenden Bereichen:

  • Regelungen und Vorschriften zur Tierkennzeichnung
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit
  • Tierschutz

Die Betriebskontrollen finden in der Regel unangekündigt statt.
Sie umfassen u. a.:

  • eine Begehung der Betriebsstätte(n)
  • in Augenscheinnahme der im Betrieb gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere
  • die Kontrolle der aktuellen und vollständig geführten Tierbestandsregister sowie die Überprüfung der Unterlagen des Tierbestandes
  • Lebensmittel- sowie Futtermittelsicherheit (soweit Cross Compliance relevant)
  • Überprüfung der Arzneimittelabgabe-/belege und Bestandsbücher
  • Rückverfolgbarkeit von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln durch geordnete Ablage von Lieferscheinen, Rechnungen, Abgabebelegen oder Abrechnungen

Die  landwirtschaftlichen Betriebe in der EU sind zum Erhalt von Prämienzahlungen an die Wahrung von Verpflichtungen, die systematisch zu kontrollieren sind, gebunden. Die Verordnung (EG) 1782/2003 sowie deren Durchführungsverordnung Verordnung (EG) 796/2004 regeln dies.

Weitere Informationen:

Anträge / Formulare

Ansprechpartner

Bernhard Vollenbröker

bernhard.vollenbroeker@kreis-steinfurt.de
Tel.: 02551 69-2964


 

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