Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung keine Teilnahme am Straßenverkehr.

Seit dem 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die die Versicherungsdoppelkarte in Papierform ablöst.

Die Versicherungen stellen keine Doppelkarten mehr aus, sondern teilen ihren Kunden eine 7-stellige Versicherungsbestätigungs-Nummer mit. Das kann in Papierform, aber auch telefonisch oder per SMS aufs Handy erfolgen.

Sie brauchen uns also keine Versicherungsbestätigung in Papierform mehr vorzulegen, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden. Der 7-stellige Zahlen- und Buchstabencode reicht aus.

Mit diesem Code rufen wir die entsprechenden Daten ab. In den übermittelten Daten ist dann u. a. festgelegt, was für ein Fahrzeug unter welchen Bedingungen auf welchen Halter zugelassen werden darf.

 

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