Anhängerverzeichnis
Haben Sie mehrere Anhänger auf dieselbe Halterin zugelassen, stellen wir Ihnen auf Antrag ein Verzeichnis der entsprechenden Anhänger aus.
Online-Zulassung i-Kfz
Das Ausstellen eines Anhängerverzeichnisses ist internetbasiert nicht möglich.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.
Das Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) der Anhänger nicht im jeweiligen Zugfahrzeug mitgeführt werden müssen. Durch das Mitführen einer Ausfertigung des Anhängerverzeichnisses im Zugfahrzeug kann die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Anhängers am Firmenstandort verwahrt werden.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Gebühren: abhängig vom Umfang des Verzeichnisses und der Anzahl der Ausfertigungen.
Anhängerverzeichnisse müssen in der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort abgeholt werden. Die Gebühr ist dann direkt zu entrichten. Anträge oder Fragen stellen Sie daher bitte möglichst per E-Mail direkt an die von Ihnen bevorzugte Kfz-Zulassungsstelle Rheine, Steinfurt oder Tecklenburg.