Anhängerverzeichnis

Haben Sie mehrere Anhänger auf dieselbe Halterin zugelassen, stellen wir Ihnen auf Antrag ein Verzeichnis der entsprechenden Anhänger aus.

Online-Zulassung i-Kfz

Das Ausstellen eines Anhängerverzeichnisses ist internetbasiert nicht möglich.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Das Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) der Anhänger nicht im jeweiligen Zugfahrzeug mitgeführt werden müssen. Durch das Mitführen einer Ausfertigung des Anhängerverzeichnisses im Zugfahrzeug kann die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Anhängers am Firmenstandort verwahrt werden.

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Gebühren: abhängig vom Umfang des Verzeichnisses und der Anzahl der Ausfertigungen.

Anhängerverzeichnisse müssen in der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort abgeholt werden. Die Gebühr ist dann direkt zu entrichten. Anträge oder Fragen stellen Sie daher bitte möglichst per E-Mail direkt an die von Ihnen bevorzugte Kfz-Zulassungsstelle RheineSteinfurt oder Tecklenburg.

 

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