Juristische Personen als Halter
Bei juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, KG, AG etc.) sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen!
Bei einer Einzelfirma sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.
Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist neben dem Original-Ausweisdokument einer der Gesellschafter die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftervertrag vorzulegen.
Bei einem Verein ist der aktuelle Vereinsregisterauszug vorzulegen. Sofern dort keine Anschrift des Vereins eingetragen ist, kann ein Vereins-Kopfbogen mit vorgelegt werden. Anderenfalls wird auf die Anschrift des Vorsitzenden zugelassen. Das Original-Ausweisdokument des Vorsitzenden ist vorzulegen.
Online-Zulassung i-Kfz
Juristische Personen können ab dem 01.09.2023 internetbasiert Zulassungsvorgänge beantragen. Weitere Information finden Sie hier.