Allgemein
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt unter folgenden - vom Fahrer zu prüfenden - Bedingungen:
- Zulässige Fahrzeugkombination, d. h.
PKW mit Anhänger,
mehrspurige Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger und
Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger.
- Geeigneter Straßenabschnitt, das meint ausschließlich
- Erfüllte Reifenanforderungen:
Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre (erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum) und
mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet.
Im Übrigen gelten die in Deutschland allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h innerorts und 80 km/h außerorts weiterhin (vgl. § 3 StVO).
Nach Verkauf des Fahrzeugs
Die gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette behält Ihre Gültigkeit auch nach einem Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.