Sie benötigen eine Ersatzdokument Ihrer Betriebserlaubnis?
Informationen zum Verfahren
Wir stellen auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese können Sie nutzen zur
Vorlage beim Hersteller zwecks Ausstellung einer Zweitschrift.
Vorlage bei der Prüforganisation zwecks Durchführung einer Begutachtung gemäß § 21 StVZO, sofern der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt.
Im Falle der Begutachtung durch die Prüforganisation ist anschließend die Erteilung der Betriebserlaubnis durch uns erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
soweit vorhanden:
den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
ggf. einen Nachweis bei Zulassung auf Firmen oder sonstige juristische Personen
ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
Gebühr
ab 10,50 EUR
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Eine Ersatz-Betriebserlaubnis kann nicht über i-Kfz beantragt werden. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
zulassung.rh@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
zulassung.te@kreis-steinfurt.de
Telefon-Hotline: 02551/69-2049
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