Digitaler Fahrzeugschein

Seit dem 6. November ist die i-Kfz-App verfügbar, in der der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) abrufbar ist.
Der Digitale Fahrzeugschein erfüllt die Mitführungspflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I innerhalb Deutschlands. Aktuell steht der DFZ nur natürlichen Personen zur Verfügung.
Zum Abruf ist ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörifen PIN erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch ein Abruf mittels eines bei der Zulassungsstelle erhältlichen QR-Codes möglich sein.
Nährere Informationen zum digitalen Fahrzeugschein und dessen Verfügbarkeit erhalten Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Quelle: KBA
