Ihr Fahrzeugbrief (und ggf. zusätzlich der Fahrzeugschein) ist verloren oder gestohlen?
Informationen zum Verfahren
Da der Fahrzeugbrief über die Verfügungsberechtigung bestimmt, wird dieser bei Verlust oder Diebstahl über einen Zeitraum von 14 Tagen öffentlich im Verkehrsblatt aufgeboten. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt und ggf. ein Halterwechsels vorgenommen werden.
Sie müssen zwei Wochen nach dem Ersttermin erneut bei uns erscheinen. Den Termin bekommen Sie mitgeteilt. Eine erneute Terminbuchung ist nicht erforderlich.
Eine Ausnahme bildet ein klares Eigentumsverhältnis bei einem Sterbefall. Nehmen Sie zur Einschätzung des Sachverhalts gerne vorab Kontakt zu uns auf.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
einen Nachweis des Abhandenkommens, das heißt
bei Verlust: eine durch den Halter persönlich abgegebene Versicherung an Eides statt zur Erklärung des Verlustes, wahlweise
Gebühren
ab 60,00 EUR
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Ein Ersatzbrief kann nicht über i-Kfz beantragt werden. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
zulassung.rh@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
zulassung.te@kreis-steinfurt.de
Telefon-Hotline: 02551/69-2049
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