Sie möchten Ihr vorhandenes Kennzeichenschild erneuern?
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Ersatz-Kennzeichen können nicht über i-Kfz beantragt werden. Sonstige Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Voraussetzungen der Neuausstellung desselben Kennzeichens
Kennzeichen müssen mit intakten NRW-Stempelplaketten vorgelegt und dürfen erst nach Aufforderung entstempelt werden.
Ist ein Kennzeichen verloren, gestohlen oder dessen NRW-Stempelplakette stark beschädigt, müssen wir das Kennzeichen sperren. Dann ist die Änderung des Kennzeichens, ein Kennzeichenwechsel, erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
die Kennzeichen mit intakten NRW-Stempelplaketten
Gebühr
ab 4,40 EUR
Hinweis zum Erwerb der neuen Kennzeichen
Kennzeichenschilder können Sie bei einem privaten Anbieter - auch in der Nähe des Kreishauses - kaufen. Im Rahmen der Ausstellung neuer Kennzeichenschilder sind diese zur sog. Neusiegelung, das heißt zum Aufkleben der NRW-Stempelplaketten, vorzulegen.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
zulassung.rh@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
zulassung.te@kreis-steinfurt.de
Telefon-Hotline: 02551/69-2049
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