Fundtiere

1. Haustiere

  • Hunde
  • Katzen
  • Kaninchen
  • Reptilien (Schildkröten, Schlangen, Echsen)
Ein gefundenes Haustier ist gemäß § 965 BGB als Fundsache zu behandeln und muss daher unverzüglich bei der örtlich zuständigen Behörde, dem Ordnungsamt, gemeldet werden.
Diese Meldung ist wichtig, damit der rechtmäßige Besitzer schnell gefunden und das Tier sicher zurückgebracht werden kann.
Je eher das Tier gemeldet wird, desto schneller kann es in seine gewohnte Umgebung zurückkehren.

Sollten Sie ein verletztes Haustier finden, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Tierheime.

2. Wildtiere

Haben Sie ein hilfsbedürftiges, totes , krankes oder verletztes Wildtier gefunden? 
Diese Seite unterstützt Sie dabei, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die zuständigen Ansprechpartner zu finden.

Welches Tier haben Sie gefunden?

kranker oder verletzter Vogel

toter Greifvogel oder tote Eule

verletztes oder totes jagdbares Wild

 Jungtier

Igel

Fledermaus

Ansprechperson

Zuständigkeitsbereich

Frau Haase
Tel.: 02551 69-2939
Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Nordwalde, Recke, Tecklenburg, Westerkappeln, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen
NN
Tel.: 02551 69-2921
Hörstel, Hopsten, Rheine, Saerbeck


 

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