Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Wichtige Meldung aus aktuellem Anlass:
Afrikanische Schweinepest
Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen (Erlass Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2025)
Gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 i. V. m. Artikel 57 Absatz 1 VO (EU) 2016/429 sind Proben von allen in NRW erlegten Wildschweinen zu entnehmen und unter Angabe der Georeferenzdaten des Fundortes einer Untersuchung zuzuführen.
Wird ein Wildschwein im Kreis Steinfurt erlegt, ist eine EDTA-Blutproben zu entnehmen und an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt zu übergeben
Bei Abgabe der Trichinenproben wird das Vorhandensein der entsprechenden Blutprobe überprüft. Fehlt diese, kann die Trichinenprobe ab sofort nicht mehr angenommen werden.
Bei tot aufgefundenen Wildschweinen ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt umgehend zu informieren.
Die Probenahme und alle weiteren Schritte werden in diesen Fällen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt koordiniert.
Schlachttiere unterliegen vor und nach der Schlachtung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Daher ist die gewerbliche Schlachtung von Huftieren, Geflügel und Hasentieren sowie Farmwild mindestens einen Tag vorher bei dem örtlich zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fachassistenten anzumelden.
Besondere Aufmerksamkeit ist Tieren zu schenken, die Träger von Trichinen sein können, wie Schweine, Wildschweine oder Dachse. Diese müssen auf das „frei sein“ von Trichinen untersucht werden.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in zugelassenen Schlachtbetrieben erfolgen.
Werden Huftiere, die als Haustiere oder auf Farmen gehalten werden, außerhalb eines zugelassenen Schlachtbetriebes als Hausschlachtung für den eigenen Verbrauch geschlachtet, ist eine amtliche Schlachttieruntersuchung nur dann erforderlich, wenn es Anzeichen für gesundheitliche Probleme bei den Tieren gibt. Eine Anmeldung zur Fleisch- und Trichinenuntersuchung ist jedoch immer erforderlich.
Ansprechperson | zuständig für | Kontakt |
Frau Dr. Berger-Förster, amtl. TÄ | Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Nordwalde, Steinfurt | 0151- 16800103 |
Herr Dr. Brink, amtl. TA | Metelen, Neuen- kirchen, Ochtrup, Wettringen | 05971-64558 oder 0177-7057767 |
Herr Strotmann, amtl. Fachassistent | Emsdetten, Saerbeck | 0175-4138230 |
Herr Konen, amtl. TA | Hopsten | 0151-70411712 |
Herr Overesch, amtl. Fachassistent | Hörstel, Rheine | 0157-35599653 |
Herr Stienecker, amtl. TA | Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke, Westerkappeln | 05452-9369330 oder 0171-6910689 |
Herr König, amtl. Fachassistent | Ladbergen, Lienen, Lengerich, Tecklenburg | 05485-2148 |
Ansprechperson im Lebensmittelüberwachungsamt
Herr Dr. tho Seeth Tel.: 02551 69-2912 | amtlicher Tierarzt |
Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit
Notschlachtungen
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises für Schlachtung und Tötung von Nutztieren
Formulare/allg. Informationen