Schwanzbeißen bei Schweinen

Ab dem 01.07.2019 gilt für alle Landwirte, die weiter bei Ihren Ferkeln die Schwänze kupieren bzw. kupierte Schweine halten wollen, der "Aktionsplan Kupierverzicht". 

Zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens ist fortan eine Tierhalter-Erklärung verbindlich, die auf dem Schweine haltenden Betrieb vorliegen muss. Ein Zusenden an das Veterinäramt Steinfurt ist nicht erforderlich. Diese Erklärung umfasst eine durchgeführte Risikoanalyse und die sich daraus ergebenden Optimierungsmaßnahmen sowie die Dokumentation von Ohr- und Schwanzverletzungen. Die Tierhalter-Erklärung mit der Risikoanalyse muss jährlich aktualisiert werden. Die Verletzungen bei den Schweinen sind halbjährlich zu erheben.

Unter dem angegebenen Link finden sich alle wichtigen Informationen zum Thema Kupierverzicht und alle praxisrelevanten Dokumente, wie z. B. die Tierhalter-Erklärung und die Risikoanalyse.

http://www.ringelschwanz.info/

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Stichpunkten:

Kontakt

Tel.: 02551 69-2990
Mail: amt39@kreis-steinfurt.de


 

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