Trichinenproben und -untersuchungen für Jäger in NRW
Als Jäger in NRW sind Sie für das von Ihnen erzeugte Lebensmittel "Wild" verantwortlich und haftbar, wenn eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch das von Ihnen vermarktete Wildfleisch eintreten sollte. Die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts regeln die Anforderungen an die Hygiene und Sicherheit von Lebensmitteln, einschließlich Wildfleisch.
Informationen siehe unter Anträge/Formulare.
Trichinellose
Trichinenuntersuchung
Übertragung der Trichinenprobenahme auf Jäger und Jagdausübungsberechtigte
Abgabe von Trichinenproben
Anträge/Formulare
Ansprechperson | |
Herr Dr. Raaz Tel.: 02551 69-2934 | amtlicher Tierarzt |
Frau Dirkes Tel.: 02551 69-2943 | Verwaltung |
Frau Remki Tel.: 02551 69-2942 | Verwaltung |