Förderprogramme
Für den die Förderung von heimischen Pflanzen- und Tierarten und die Schaffungs von Lebensräumen bestehen im Kreis Steinfurt folgende Fördermöglichkeiten im Bereich "Natur und Artenschutz":
Streuobstwiesenförderung
Streuobstbestände gehören zu den Landwirtschaftsflächen
mit einem besonders hohem Biotopwert und tragen deshalb in
besonderem Maße zum Erhalt der biologischen Vielfalt in NRW bei.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Stefan Kölker | Telefon: 0 25 51 / 69 14 31 E-Mail: stefan.koelker@kreis-steinfurt.de |
Christian Schliemann | Telefon: 0 25 51 / 69 14 30 E-Mail: christian.schliemann@kreis-steinfurt.de |
Blühflächenförderung
Fördern Sie aktiv die biologische Vielfalt und legen Sie eine
Blühfläche an!
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt stellt kostenfrei zertifiziertes Regio-Saatgut für die Anlage einer Blühfläche aus heimischen Pflanzen zur Verfügung. Das Förderprogramm „Blühflächen“ richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die im Kreis Steinfurt wohnen.
Mit der Aussaat von Wildblumen(wiesen) verschönern Sie nicht nur Ihren Garten und die Landschaft, Sie schaffen auch Lebensräume für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten.
Bis zu einer Flächengröße von 30 m² kann das Saatgut gegen Unterschrift bei der UNB im Kreishaus in Steinfurt, im Kreislehrgarten in Steinfurt oder der Biologischen Station Kreis Steinfurt abgeholt werden.
Für größere Flächen muss ein einfacherAntrag gestellt werden. Nach Erhalt eines positiven Bescheids, kann das Saatgut nach telefonischer Absprache bei der UNB in Steinfurt oder der Kreisstraßenmeisterei in Ibbenbüren abgeholt werden.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen oder erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt.
- Flyer "Blüflächenförderprogramm"
- Antrag "Blüflächenförderprogramm"
- Infos zur Saatgutmischung und Anlage und Pflege der Blühfäche
- Handreichung Regiosaatgut aus dem Projekt „Wege zur Vielfalt“
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Stefan Kölker | Telefon: 0 25 51 / 69 14 31 E-Mail: stefan.koelker@kreis-steinfurt.de |
Esther Susewind | Telefon: 0 25 51 / 69 14 84 E-Mail: esther.susewind@kreis-steinfurt.de |
Jessica Focke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 23 E-Mail: jessica.focke@kreis-steinfurt.de |
Einmalige Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Richtlinie zur Förderung von Natur und Landschaft
Über die „Richtlinien zur Förderung von Natur und Landschaft“ werden einmalige Maßnahmen im Außenbereich des Kreises Steinfurt unterstützt. Anerkannte Naturschutzverbände sowie Privatpersonen, Vereine und andere Organisationen können diese Förderung beantragen. Die Bewilligung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Auszahlung erfolgt erst nach beanstandungsfreier Abnahme der Maßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde.
Aus dem Programm können folgende Maßnahme gefördert werden:
- Feldgehölze, Hecken, Waldränder oder Uferbepflanzungen anlegen
- Alleen oder Baumreihen anlegen
- Obstbäume auf Flächen bis 0,25 ha pflanzen
- Biotope (z. B. Ökoteiche) anlegen und pflegen
- Kopfbaumpflege/Obstbaumpflege
- Sonstige Maßnahmen von hohem ökologischem Wert (Nisthilfen z. B. für den Erhalt von Vogel-, Fledermaus-, Amphibien- oder Wildbienenvorkommen)
Für einen Antrag auf Förderung benutzen Sie bitte das folgende Antragsformular. Dieses enthält auch eine Pflanzliste mit den zu verwendenden standortgerechten Gehölzen sowie die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Natur und Landschaft im Kreis Steinfurt.
Informationen für die Förderung von Vogel-, Fledermauskästen oder Insektennisthilfen haben (in den Richtlinien unter 2.5 Artenschutzmaßnahmen), sind in der Handreichung Nisthilfen zur Förderung von Natur und Landschaft zusammengefasst.
- Antrag auf Zuwendung für die Förderung von Natur und Landschaft (PDF)
- Handreichung Nisthilfen zur Förderung von Natur und Landschaft (PDF)
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Stefan Kölker | Telefon: 0 25 51 / 69 14 31 E-Mail: stefan.koelker@kreis-steinfurt.de |
Christian Schliemann | Telefon: 0 25 51 / 69 14 30 E-Mail: christian.schliemann@kreis-steinfurt.de |
Vertragsnaturschutz im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (mehrjährige Förderung)...
Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) soll einen Beitrag dazu leisten, die kulturhistorisch gewachsenen Landschaften und Lebensräume unter zentraler Mithilfe der Landwirte zu pflegen und nachhaltig zu entwickeln. Dazu erhält der Bewirtschafter einen finanziellen Ausgleich für Bewirtschaftungsbeschränkungen, die für eine naturschutzorientierte Nutzung auf schutzwürdigen Flächen vereinbart werden (Vertragsnaturschutz). Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel fünf Jahre.
Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfolgt ausschließlich freiwillig. Neben Landwirten können auch Privatpersonen, Vereine und andere Gruppen über dieses Programm Fördergelder beantragen.
Vertragsnaturschutz ist auf folgenden Flächen möglich:
- Grünlandflächen in Naturschutzgebieten
- geschützte Grünland-Biotope
- Grünland in Landschaftsplangebieten, welches als nicht umbruchwürdig festgesetzt worden ist
- Grünland in Biotopverbundsystemen
Die Karte der Förderkulisse können Sie hier abrufen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Förderung von Streuobstwiesen im gesamten Kreis Steinfurt sowie die extensive Nutzung von Ackerflächen in festgelegten Förderkulissen möglich.
Je nach Art der vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen (zum Beispiel in Abhängigkeit von Düngung, Besatzdichte oder Mahdtermin) werden verschiedene Entgelte gezahlt.
Die Beratung und Betreuung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt, im Bereich der Grünlandextensivierung auch durch die Biologische Station Kreis Steinfurt e. V.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Werner Oelgeklaus | Telefon: 0 25 51 / 69 14 29 E-Mail: werner.oelgeklaus@kreis-steinfurt.de |
Siegrid Boolke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 99 E-mail: sigrid.boolke@kreis-steinfurt.de |
Heckenmanagement, Wallhecken...
Besitzer von Feld- und Wallhecken haben die Möglichkeit, sich bei der Pflege der Hecken vom Kreis Steinfurt unterstützen zu lassen.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
Dirk Ruwe | Telefon: 0 25 51 / 69 43 14 Mobil: 01 75 / 5 82 60 96 E-mail: dirk.ruwe@kreis-steinfurt.de |
Förderung der Feldvögel im Kreis Steinfurt
Im Kreis Steinfurt gibt es vergleichsweise und insbesondere in den Schutzgebieten noch gute Bestände von bedrohten Feldvogelarten wie zum Beispiel Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe. Im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie werden die Bemühungen um den Schutz von Feldvögeln auf Ackerflächen, insbesondere für den Kiebitz als eine der Verantwortungsarten des Kreises Steinfurt weiter intensiviert.
Für den Feldvogelschutz bestehen im Kreis Steinfurt folgende Fördermöglichkeiten:
Feldvogelinseln im Acker (NRW-Umweltministerium)
Gefördert wird über das NRW-Umweltministerium als einjähriges Naturschutzförderpaket "Feldvogelinseln im Acker" (https://www.bezreg-muenster.de/foerderungen/feldvogelinseln-im-acker) die Anlage von Feldvogelinseln auf geeigneten Ackerflächen mit Bewirtschaftungsruhe vom 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (Ausgleichszahlung in Abhängigkeit von der angrenzenden Hauptfrucht).
Die Feldvogelinsel beschreibt einen nicht bewirtschafteten Teilschlag inmitten einer größeren ackerbaulich genutzten Fläche, der als Brache angelegt ist. Diese Fläche dient der Schaffung oder Optimierung von Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen während der Frühjahrs- und Sommermonate für bodenbrütende Feldvogelarten wie z. B. Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche.
Förderhöhe: Der Ausgleichsbeitrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. So werden beispielsweise 1.257 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt. Den Nachweis für die Förderung bezüglich der Brutpaare bzw. der Reviere können die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V. oder die untere Naturschutzbehörde erbringen.
Voraussetzung für eine Förderung: Es müssen mindestens drei Feldvogelbrutpaare bzw. Reviere pro Fläche nachgewiesen werden. Auf dem bewirtschafteten Restschlag müssen Nester markiert und vor Bearbeitungsverlusten bewahrt werden. Die Ackerfläche muss eine Größe von mindestens 0,5 bis maximal 2 Hektar haben und 50 Meter entfernt zu störenden Strukturen liegen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Feldvogelinseln im Acker“ erhalten Interessierte bei der unteren Naturschutzbehörde oder bei der Biologischen Station Kreis Steinfurt e.V.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Werner Oelgeklaus | Telefon: 0 25 51 / 69 14 29 E-Mail: werner.oelgeklaus@kreis-steinfurt.de |
Stefan Kölker | Telefon: 0 25 51 / 69 14 31 E-Mail: stefan.koelker@kreis-steinfurt.de |
Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82 / 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
Feldvogelinseln im Wintergetreide (Kreis Steinfurt)
Schaffung von Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen für Feldvogelarten
Ab dem Herbst 2025
haben Landwirtinnen und Landwirte im Kreis Steinfurt ergänzend zum einjährigen
Naturschutzförderpaket „Feldvogelinsel
im Acker“ des NRW-Umweltministerium, die Möglichkeit, Feldvogelinseln
bereits im Herbst in Wintergetreide anzulegen. Der Ausgleichbetrag für die Anlage
einer Feldvogelinsel im Wintergetreide als einjährige Naturschutzmaßnahme wird
aus Kreismitteln gestellt.
Dieses Projekt bezieht sich in seiner Pilotphase 2025 zunächst auf folgende
Feldvogelschwerpunktbereiche: Emsdettener Venn, Kroner Heide – Greven und
Trogbahn – Hörstel/Hopsten.
Die „Feldvogelinseln im Wintergetreide“
stellen ergänzend zum Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ eine
effektive Möglichkeit dar, den Lebensraum für bedrohte Feldvögel gezielt zu
erweitern. Der unbewirtschaftete Teilschlag ist bereits zur Ankunft der
Feldvogelarten im Brutgebiet als Lebensraum gesichert.
Ein entscheidender Vorteil dieser einjährigen Naturschutzmaßname liegt darin,
dass durch die frühe Planungssicherheit und eine einfache Antragstellung (ohne
Nachweis der Besiedlung) ein deutlich gesteigertes Interesse der
Flächenbewirtschafter an einer Teilnahme initiiert werden kann. Hieraus ergibt
sich ein Win-Win.
Voraussetzung für eine Förderung: Die Feldvogelinsel im Wintergetreide umfasst einen 0,5 bis 1,0 ha großen Teilschlag mit einer Mindestbreite von 50 m innerhalb des Schlages der Hauptfrucht, der zu Beginn der Brutzeit keine oder nur eine lückige Vegetation aufweist. Die Bewirtschaftungsruhe liegt bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht, spätestens bis zum 01.10. des Folgejahres. Die Fläche muss aus der Bewirtschaftung genommen werden, es gelten die aktuellen Auflagen aus der GAP.
Weitere Informationen und Auflagen befinden sich im Antrag.
Förderhöhe: 1.600 €/ha/Jahr
Antrag: Der Antrag wir hier zeitnah zum Download bereitgestellt.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Esther Susewind | Telefon: 0 25 51 / 69 14 84 E-Mail: esther.susewind@kreis-steinfurt.de |
Jessica Focke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 23 E-Mail: jessica.focke@kreis-steinfurt.de |
Jonas Austenfeld - Landwirtschaftskammer - | Telefon: 0 25 74 / 92 77 55 E-Mail: jonas.austenfeld@lwk.nrw.de |
Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82
/ 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
Gelegeschutzprämie (Kreis Steinfurt)
Gezielter Gelegeschutz bodenbrütender Feldvogelarten auf Grünland- und Ackerflächen (ab Frühjahr 2026)
Ergänzend zu den flächenbezogenen Umsetzungen von einjährigen Feldvogelinseln haben Landwirtinnen und Landwirte im Kreis Steinfurt ab dem Frühjahr 2026 die Möglichkeit, eine Gelegeschutzprämie für Einzelgelege zu beantragen. Durch diese Fördermöglichkeit für Gelege von Kiebitz, Brachvogel, Uferschnepfe und Rohrweihe auf Flächen ohne Vertragsnaturschutz und Feldvogelinseln kann der Reproduktionserfolg dieser Feldvogelarten verbessert werden. Zudem wird der wirtschaftliche Ausfall für die landwirtschaftliche Tätigkeit sowie das Engagement der Bewirtschafter für den freiwilligen Gelegeschutz durch eine Gelegeschutzprämie honoriert. Die Gelegeschutzprämie wird aus Kreismitteln gestellt.
Voraussetzung für eine Förderung: Gefördert wird die Aussparung von Gelegen der bodenbrütenden Feldvogelarten bei Bewirtschaftungsgängen im gesamten Kreisgebiet.
- Der
Bewirtschaftende verpflichtet sich, das geschützte
Gelege auch bei künftigen Bewirtschaftungsgängen in diesem Jahr auszusparen und so zu schützen. - Die wiederholte Aussparung (und ggf. notwendige Markierung der Nester) bei der Bearbeitung wird für die Arten Kiebitz, Brachvogel, Uferschnepfe und Austernfischer durch die Bewirtschafter umgesetzt. Bei Nestern der Rohrweihe unterstützen die Mitarbeitenden der Biologischen Station.
- Die Gelegeschutzprämie ist nicht an einen Nachweis des Bruterfolgs geknüpft.
- Die Gelegeschutzprämie ist für Flächen vorgesehen, auf denen keine Förderung durch den Vertragsnaturschutz oder die Anlage von Feldvogelinseln besteht und der Gelegeschutz nicht rechtlich verpflichtend ist (z.B. Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung).
Förderhöhe:
Art | Aussparung bei den Bewirtschaftungsgängen | Brut ab … | Förderhöhe (€/Gelege) |
Kiebitz | 2 m (vor/hinter Nest) | Mitte März | 100 |
Brachvogel | 2 m (vor/hinter Nest) | März/April | 100 |
Uferschnepfe* | 5 m (vor/hinter Nest) | März/April | 100 |
Rohrweihe ** | 25 x 25 m | April | 500 |
* störungsempfindliche bzw. ** besonders störungsempfindliche Art
Antrag: Der Antrag steht hier ab 2026 zur Verfügung.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Esther Susewind | Telefon: 0 25 51 / 69 14 84 E-Mail: esther.susewind@kreis-steinfurt.de |
Jessica Focke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 23 E-Mail: jessica.focke@kreis-steinfurt.de |
Jonas Austenfel - Landwirtschaftskammer - | Telefon: 0 25 74 / 92 77 55 E-Mail: jonas.austenfeld@lwk.nrw.de |
Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82 / 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
Weiterführende Informationen
Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen finden Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Weitere Ansprechpersonen für das Sachgebiet "Natur und Artenschutz" finden sie unter Team.
Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter:
Formulare, Vordrucke, Merkblätter