Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
Die Asiatische Hornisse ist eine gebietsfremde invasive Art, für die seit diesem Jahr keine Tilgungspflicht mehr besteht. Bei Gefährdung von Personen oder aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Imker) dürfen Nester dieser Art beseitigt werden. Zuvor ist jedoch auszuschließen, dass es sich um die besonders geschützte heimische Hornisse handelt (s. Unterscheidungsmerkmale unten). Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit und Kostenpflicht bei demjenigen, der das Interesse an der Entfernung hat. Eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde zur Entfernung eines Nests ist im Gegensatz zur heimischen Hornisse nicht erforderlich.
Funde von Nestern der Asiatischen Hornisse können direkt über das Neobiota-Portal des LANUK gemeldet werden.
Unterscheidung Asiatische - Heimische Hornisse:
![]() Foto: T. Beissel | ![]() Foto: L. Klasing |
Asiatische Hornisse | Heimische Hornisse |
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Bürgerinnen und Bürger können sich für weitere Informationen an Umweltbeauftragte der Kommune oder an andere örtliche Ansprechpartner (ehrenamtlicher Naturschutz, Imker, Schädlingsbekämpfer) wenden.
Sollte ein Anhaltspunkt für einen ernst zu nehmenden Biodiversitätsschaden vorliegen (beispielsweise bei einem Nest im Naturschutzgebiet und Vorkommen seltener Insektenarten), wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde (Tel. 02551 69-1478, hornissen@kreis-steinfurt.de).
Weitere Informationen: