Verpflichtungserklärung
Die Beantragung einer Verpflichtungserklärung erfolgt online!
Weitere Informationen erhalten Sie vorab über das Merkblatt.
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Kreisverwaltung Steinfurt
Amt für Zuwanderung - Aufenthalt und Einbürgerung
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Montag bis Freitag
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14 bis 16 Uhr
Telefonische Sprechzeit allgemeines Ausländerrecht:
Montag - Freitag
10 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14 bis 15:30 Uhr
Mail: abh@kreis-steinfurt.de
Telefon Verpflichtungserklärungen und Übertragungen: 02551-69-1760
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