Denkmalschutz
Mitmachen am Tag des offenen Denkmals 2025
Initiiert von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz findet bundesweit der Tag des offenen Denkmals am 14. September 2025 statt. Der Kreis Steinfurt wird wieder einen Flyer mit allen kreisweiten Veranstaltungen herausbringen.
Hierfür werden nun Eigentümer gesucht, die bereit sind, ihre Gebäude für Besucher zu öffnen. Interessierte Eigentümer, die sich beteiligen möchten, können sich bis zum 30.05.2025 bei der Oberen Denkmalbehörde für die Aufnahme in den Flyer melden. rabea.everwand@kreis-steinfurt.de
Allgemeines
Im Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen,
das 1981 erlassen worden ist, wird im § 2 geregelt, wann es sich bei
einem Bauwerk um ein Denkmal handelt. Danach sind
"Denkmäler ... Sachen, Mehrheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte oder Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen".
Das LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen prüft, ob ein Gebäude nach den genannten
Kriterien ein Baudenkmal darstellt. Wenn es sich danach um ein
Baudenkmal handelt, muss es von der Unteren Denkmalbehörde eingetragen
werden.
Erlaubnispflicht
Für jede Maßnahme, die an einem Baudenkmal vorgenommen werden soll, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich (§ 9 DSchG NRW), auch für solche Maßnahmen, die nur Reparaturen darstellen, wie beispielsweise ein Neuanstrich, der Austausch von Fenstern oder Türen, neue Dacheindeckung etc..
Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird von der Unteren Denkmalbehörde erteilt. Diese ist bei den Städten und Gemeinden angesiedelt. Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Zuge eines Anhörungsverfahren mit dem Amt für Denkmalpflege in Münster.
Für eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Denkmalbehördt ein formloser Antrag zu stellen. Zu dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
genaue Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten,bei Baumaßnahmen wie Nutzungsänderungen etc. auch Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten), Fotos des Istzustandes bezogen auf die geplante Maßnahme