Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit nach dem BEEG

Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird ein Teil des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt bzw. vor der Mutterschutzfrist. Bei Selbständigen ist ein abweichender Zeitraum möglich. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 € und maximal in Höhe von 1.800 € gewährt.

Sofern Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei Ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Auf Elternzeit besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneher bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes.

Die Antragstellung ist erst ab der Geburt des Kindes möglich. 

Das Elterngeld kann Online beantragt werden. Das sind die Vorteile des Online-Antrags:

  • Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Wir stellen Ihnen nur die Fragen, die auf Ihren Fall zutreffen.
  • Sie erfahren, welche Nachweise wir in Ihrem Fall benötigen. Sie können diese Nachweise sofort hochladen.
  • Sie können Ihre Angaben zwischenspeichern, auch schon vor der Geburt Ihres Kindes. Ist Ihr Kind geboren, müssen Sie nur noch das Geburtsdatum ausfüllen und auf „Absenden“ klicken.
  • Sie können Ihren Antrag auf Elterngeld elektronisch signieren.

Wenn Sie Ihren Elterngeldantrag nicht digital signieren, ist die unterschriebene Unterschriftsseite weiterhin einzusenden. Diese kann auch per E-Mail als PDF-Datei an Elterngeld@kreis-steinfurt.de oder direkt an die  E-Mail-Adresse Ihrer Sachbearbeiterin/Ihres Sachbearbeiters (siehe Tabelle) übersendet werden.

Fehlende Unterlagen können ebenfalls per E-Mail nachgereicht werden.

Der Antrag auf Elterngeld soll nach Möglichkeit online gestellt werden.

Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Familienportal.NRW.

Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner

Familienname 
des Kindes

Zimmer

Telefon

Frau Scholz

A - Am und V - Z

A 259

02551/69 24 56

Frau Averbeck

An - C

A 259

02551/69 24 55

Frau Werner

D - Gem

A 261

02551/69 24 58

Frau Ruschinzik

Grb - J

A 259

02551/69 24 51

Frau Jasper

K - L

A 261

02551/69 24 57

Herr Hummelt

M - N

A 262

02551/69 24 50

Frau Wüller

O - R und Gen - Gra

A 262

02551/69 24 52

Frau Kaszynski

S - U

A 260

02551/69 24 54


Widersprüche
Ordnungswidrigkeiten

Familienname 
des Kindes



Herr Ostkotte


A - L

A 263


02551/69 24 53


Herr Hummelt


M - Z


A 262



02551/69 24 50

Online-Antragstellung

Vorträge zum Elterngeld und zur Elternzeit

Links

Arbeitsgruppenleitung

Lukas Ostkotte  

Tel.: 02551/69-2453
E-Mail: lukas.ostkotte@kreis-steinfurt.de

Postadresse

Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt

Elterngeld@kreis-steinfurt.de

 

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