Integration in Kindertageseinrichtungen

/ Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Versorgung und Förderung von Kindern mit Behinderungen in integrativen Kindertageseinrichtungen

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert die Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes von Kindern mit Behinderung im Sinne des Landesrahmenvertrages Eingliederungshilfe gem. § 131 SGB IX A.2.1. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind ausschließlich vom Träger einer Kindertageseinrichtung über das örtliche Jugendamt beim LWL zu stellen.

Wechselt ein Kind, für das bereits eine Bewilligung vorliegt, die Kindertageseinrichtung, so muss durch den Träger ein neuer Antrag gestellt werden.

Änderungen im Bewilligungszeitraum sind vom Träger unverzüglich sowohl dem Landesjugendamt als auch dem Kreisjugendamt schriftlich mitzuteilen (z. B. wenn das Kind die Einrichtung verlässt).

Der Antrag geht nach Bearbeitung durch das Kreisjugendamt an den LWL, wo nach Prüfung der Antragsunterlagen über die Bewilligung des Antrages entschieden wird.

Nähere Informationen hierzu, insbesondere zum Ablauf des Verfahrens, erhalten Sie auf der Homepage des LWL.

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:

Erstantrag Integration Kindergarten

Folgeantrag Integration Kindergarten

Wechselantrag Inklusion Kindergarten

Schulrückstellung (bei bereits integrativ geförderten Kindern)

3. Schulrückstellung (bei noch nicht integrativ geförderten Kindern)

Sofern keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besteht, ist eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels der Ausländerbehörde dem Antrag beizufügen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie darauf zu achten, die Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben vorzulegen.

Übersenden Sie uns den Antrag in digitaler Form (pdf.). Damit der Antrag über eine geschützte Verbindung an den Kreis Steinfurt übertragen werden kann, ist ein Antwortlink erforderlich. Diesen erhalten Sie von den oben genannten Ansprechpartnerinnen. Der Antwortlink hat eine beschränkte Gültigkeit von 14 Tagen und kann nur einmalig verwendet werden.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

An wen muss ich mich wenden?

Ihre Ansprechpartner für Integrationsanträge im Jugendamt sind:

Orte

Ansprechpartnerinnen Anträge Integration

Altenberge
Saerbeck
Westerkappeln


Isabella Volbert
Tel.: 02551 69-2476
isabella.volbert@kreis-steinfurt.de

Montag, Dienstag und Donnerstag (vormittags)

Ladbergen
Lotte
Recke
Mettingen

Iris Knöpker
Tel.: 02551 69-2478
iris.knoepker@kreis-steinfurt.de

Montag, Mittwoch bis Freitag

Hörstel
Hopsten
Horstmar
Laer
Lienen
Metelen
Wettringen

Hannah Michler
Tel.: 02551 69-2477
hannah.michler@kreis-steinfurt.de

Montag - Freitag 

Lengerich
Tecklenburg

Melanie Mergenschröer
Tel.: 02551 69-2476
melanie.mergenschroeer@kreis-steinfurt.de

Montag, Mittwoch und Freitag (vormittags)

Neuenkirchen
Ochtrup
Steinfurt-Burgsteinfurt


Monika Schulze Leugering
Tel.: 02551 69-2475
monika.schulze.leugering@kreis-steinfurt.de

Montag bis Donnerstag

Nordwalde
Steinfurt-Borghorst

Silvia Buschkamp
Tel.: 02551 69-2486
silvia.buschkamp@kreis-steinfurt.de

Montag bis Freitag (vormittags)

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2022. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2022


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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