Förderungen@KJFPDer Kinder- und Jugendförderplan des Kreisjugendamtes
Steinfurt bietet allen, die in der Kinder- und Jugendarbeit
Verantwortung tragen, Orientierung: Politik und Verwaltung, Trägern sowie hauptamtlichen Fachkräften und Ehrenamtlichen. Er formuliert klare Leitziele, an denen sich die Planung,
Förderung und Qualitätsentwicklung bis 2030 ausrichten. Über verschiedene Förderpositionen ermöglicht er es den in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Trägern, Verbänden, Intitiativen, Kommunen und weiteren Organisationen finanzielle Unterstützung für die Gestaltung und Durchführung der Jugendarbeit in den 20 Kommunen des Kreisjugendamtsbezirks zu beantragen. Nachfolgend finden Sie die Online-Anträge zu den im Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030 aufgeführten Förderungen. Für einzelne Förderpositionen befindet sich das Verfahren noch in der Entwicklung. In diesen Fällen finden Sie den Antrag als PDF im Downloadbereich am Ende der Seite. Zu allen Förderungen und Förderpositionen erhalten Sie auch Beratung durch das Team der Kinder- und Jugendförderung. Sie vermissen etwas oder haben Probleme mit einem Online-Antrag? Dann sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns. Allgemeine Fördergrundsätze des Kinder- und JugendförderplansBitte beachten Sie die allgemein geltenden Fördergrundsätze des Kinder- und Jugendförderplans. Diese gelten für alle Förderungen, die Sie auf dieser Seite finden. (1) Träger der freien Jugendhilfe, die gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit
§ 25 1. AG-KJHG – KJFöG NRW anerkannt sind. (2) Städte und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk nur bei Aktionstagen, Freizeiten, Internationalen Jugendbegegnungen sowie bei Maßnahmen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit. (3) Sonstige Träger der freien Jugendhilfe, wenn vor der Durchführung der Maßnahme oder Veranstaltung die Förderung beantragt und die Förderfähigkeit vom
Jugendamt festgestellt worden ist. (siehe auch Kinder- und Jugendförderplan, S. 58) (1) Mögliche Zuschüsse anderer Stellen (u. a. Bundes- oder Landesmittel) sind
vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt anteilig und bezieht
sich auf die tatsächlich angefallenen Kosten. Eine Überförderung bzw. Überzahlung ist unzulässig. (2) Die antragstellenden Träger haben mit dem Kreisjugendamt Steinfurt eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach
§72a SGB VIII für die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz abgeschlossen. (3) Voraussetzung für die Förderung ist die aktive Beteiligung am Qualitäts- und
Wirksamkeitsdialog entsprechend der jeweiligen Förderposition. (4) Die Träger sind verpflichtet, die für das Berichtswesen notwendigen Daten zu
erheben und dem Jugendamt zur Verfügung zu stellen (z. B. der standardisierte
Jahresbericht). (5) Für die Antragstellung steht ein Online-Verfahren zur Verfügung. Dieses kann
über www.kreis-steinfurt.de/jugendfoerderung-antrag für die jeweiligen Förderpositionen aufgerufen werden. In Ausnahmefällen können schriftliche Anträge
unter Verwendung der vom Kreisjugendamt bereitgestellten Vordrucke an das
Jugendamt des Kreises Steinfurt gerichtet werden. (6) Eine Überweisung von Fördermitteln auf Privatkonten ist ausgeschlossen. (7) Überzahlte oder zu Unrecht empfangene Fördermittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. (8) Die Empfängerin oder der Empfänger der Fördermittel ist für die Dauer von fünf
Jahren nach dem Jahr der Förderung verpflichtet, dem Kreis Steinfurt ein Prüfungsrecht und Einsichtnahme in Bücher, Belege und Inventarlisten einzuräumen und
Auskünfte zu erteilen. (siehe auch Kinder- und Jugendförderplan, S. 59) (1) Eine Förderung nach diesem Kinder- und Jugendförderplan erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. (2) Die gleichzeitige Förderung einer Maßnahme aus verschiedenen Projektpositionen des Kinder- und Jugendförderplans des Kreisjugendamtes Steinfurt ist
ausgeschlossen. (3) Maßnahmen und Veranstaltungen, die überwiegend einen parteipolitischen, religiösen, gewerkschaftlichen, beruflichen, schulischen oder vereinsspezifischen Charakter haben, werden nicht gefördert. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die entsprechend den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes der allgemeinen
Bildung dienen. (4) Für Veranstaltungen, die von kommerziellen Gesellschaften, Reiseunternehmen oder diesen gleichzusetzenden Einrichtungen geplant oder durchgeführt
werden, wird keine Kreisbeihilfe gewährt. (5) Beträge unter 25,00 Euro werden nicht bezuschusst. (6) Maßnahmen, die nicht fristgerecht beantragt wurden, erhalten keine Förderung. (siehe auch Kinder- und Jugendförderplan, S. 59) Förderungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und sonstige anerkannte Organisationen der Sozialen ArbeitSchulung von Gruppenleitenden (Pos. 4.2.1) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ Informationen zu Ort und Dauer der Veranstaltung ⇒ Teilnehmendenliste ⇒ Programmliste
Förderumfang Schulungen ohne Übernachtung ⇒ 1/2 Tag (2,5 Std.): 8,00€ pro Tag und Teilnehmenden ⇒ 1 Tag (5 Std.): 13,00€ pro Tag und Teilnehmenden Förderumfang Schulungen mit Übernachtung ⇒ 1 Tag (5 Std.): 23,00€ pro Tag und Teilnehmenden ⇒ An- und Abreisetag (wenn mind. 2,5 Std. & < 5 Std.): 11,50€ pro Tag und Betreuenden
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 60-62) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Maßnahmen: Dauer: max. 35 Zeitstunden und 7 Tage
Teilnehmende: Jugendliche ab 13 Jahre und erhenamtlich tätige Erwachsene mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt Kinderschutz: Bei mehrträgien Veranstaltungen ist das Thema Kinderschutz bzw. "Kinder und Jugendliche stark machen" verpflichtend in das Schulungsprogramm zu integrieren Antragsfrist: Spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme Aktionstage und Freizeiten im In- und Ausland (Pos. 4.2.2) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ Informationen zu Ort und Dauer der Veranstaltung ⇒ Teilnehmendenliste ⇒ Programmliste
Förderumfang Aktionstage ⇒ 7,00€ pro Tag und Teilnehmenden ⇒ 7,00€ pro Tag und Betreuungsperson ⇒ 8,00€ pro Tag und Betreungsperson mit Juleica ⇒ 1 Betreuende Person á 5 Teilnehmende (aber mind. 2) Förderumfang Freizeiten im In- und Ausland ⇒ 10,00€ pro Tag und Teilnehmenden ⇒ 10,00€ pro Tag und Betreuenden ⇒ 11,00€ pro Tag und Betreuenden mit Jule ⇒ 1 Betreuende Person á 5 Teilnehmende (aber mind. 2)
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 63-65) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Maßnahmen: Dauer Aktionstage: mind. 2 bis max. 21 Tage (ohne Übernachtung) Dauer Freizeiten: mind. 3 bis max. 21 Tage (mit Übernachtung) Teilnehmende: Mindestens 5 Teilnehmende aus dem Kreisjugendamtsbezirk im Alter von 6 bis 21 Jahren oder im Alter von 22 bis 27 in Ausbildung, Freiwilligendienst oder Arbeitslosigkeit Antragsfrist: Spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme Planungswochenenden zur Vorbereitung von Freizeiten im In- und Ausland (Pos. 4.2.2) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ Informationen zu Ort und Dauer der Veranstaltung ⇒ Rechnungen und Belege ⇒ Teilnehmendenliste ⇒ Programmliste
Förderumfang Planungswochenenden ⇒ bis zu 350,00€ für tatsächlich entstandene Ausgaben für Verpflegung, Verbrauchsmaterial und ggf. Unterkunft
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 63-65) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Maßnahmen: Dauer Planungswochenende: mind. 3 Tage Dauer der zu planenden Freizeit: mind. 7 Tage Teilnehmende Planungswochenende: Mind. 7 Personen Teilnehmende der zu planenden Freizeit (vorauss.): Mind. 31 Personen Antragsfrist: Spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Planungswochenendes Kinder und Jugendliche stärken (Pos. 4.2.3) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ Informationen zu Ort, Dauer und Thema der Veranstaltung ⇒ Rechnungen und Belege der Referierenden (ggf. für Verpflegung) ⇒ Teilnehmendenliste
Förderumfang Workshops und Impulsvorträge ⇒ bis zu 750,00€ pro Maßnahme für Honorar- und Fahrtkosten von externen Referierenden, bis zu 50,00€ im Rahmen der zuvor genannten Summe für Verpflegung möglich
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 66-67) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Maßnahmen: Dauer: mind. 90 Minuten und max. 1 Tag (8 Std.) Teilnehmende: Mind. 7 Haupt- und Ehrenamtliche ab 13 Jahren oder Kinder, Jugendliche und junge Volljährige von 6 bis 21 Jahren
Antragsfrist: Spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme Zusammenarbeit im Sozialraum fördern (4.2.4) <<Zur Antragstellung>> <<Zum Verwendungsnachweis>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ mind. einen Kooperationspartner ⇒ Projektkonzeption, entsprechend dem Merkblatt zur Antragstellung ⇒ groben Finanzplan zum Projekt
Förderumfang Sozialraumprojekte und Aktionen im Gemeinwesen ⇒ bis zu 80 % der anfallenden förderfähigen Kosten jedoch max. 4000,00€ (20 % Eigenanteil) ⇒ die Förderung wird nach Abschluss des Projektes und Einreichen des Verwendnungsnachweises ausgezahlt
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 68-69) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Maßnahmen: Zusammenarbeit: mind. 1 Kooperationspartner aus dem Sozialraum Partizipation: Beteiligung junger Menschen an der Entwicklung, Umsetzung und Auswertung des Projektes
Antragsfrist: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme
Merkblatt zur Projektförderung: Lesen Sie vor dem Einreichen des Antrags bitte unser Merkblatt zur Projektförderung zur Zusammenarbeit im Sozialraum. Ehrenamtsförderung für Juleica-Inhabende (Pos. 4.2.5) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ Vorname, Nachnahme, Wohnort und Kopie der Juleica von den jungen Menschen, für die die Förderung beantragt wird
Förderumfang Ehrenamtsförderung ⇒ 75,00€ pro Juleica-Inhaber und -Inhaberin ⇒ die Förderung muss unmittelbar nach Erhalt direkt an die jungen Menschen ausgezahlt werden
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 71) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung: Anerkennung: Das Kreisjugendamt gewährt Inhabenden der Juleica eine pauschale Förderung von 75,00€ als Anerkennung für ihr freiwilliges soziales Engagement Auszahlung: Die Förderung wird durch einen Träger oder Verband beantragt und muss unmittelbar nach Erhalt an die jungen Menschen ausgezahlt werden
Antragsfrist: Spätestens 12 Wochen nach Erwerb der Juleica Förderungen für die Offene Kinder- und JugendarbeitBeantragung der Strukturförderung (Betriebskosten + Programm) für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Pos. 4.3.1) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers ⇒ Informationen zur Einrichtung, für die die Förderung beantragt wird ⇒ Informationen zum in der Einrichtung beschäftigten Personal (z.B. Qualifikationen, Arbeitsstunden)
Förderumfang Strukturförderung ⇒ Teil I: Allgemeine Betriebskostenförderung (85 %) ⇒ Teil II: Programmförderung (15 %) ⇒ Verteilung der verfügbaren Mittel auf die 20 jugendamtsangehörigen Kommunen gem. dem Jugendeinwohnerwert
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 72-74) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Einrichtungen und Diensten der OKJA: Mindestöffnungszeit: Einhaltung der Mindestöffnungszeit für das offene Angebot entsprechend den Förderrichtlinien (Abs. 5) Qualitätsentwicklung: Verpflichtung zur Teilnahme am Qualitäts- und Wirksamkeitsdialog der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Berichtswesen: Bereitstellung des Verwendungsnachweises und Sachberichts im Folgejahr Antragsrunde und -frist: 01.01. bis 28.02. im Förderjahr
Merkblatt zur Strukturförderung: Lesen Sie vor dem Einreichen des Antrags bitte unser Merkblatt zur Strukturförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, das Sie auch im Downloadbereich am Ende der Seite finden können. Verwendungsnachweis zur Betriebskostenförderung (Pos. 4.3.1) <<Verwendungsnachweis einreichen>>
Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie: ⇒ Kontaktinformationen des Trägers ⇒ Informationen zur Einrichtung, für die die Förderung beantragt wurde ⇒ Informationen zum in der Einrichtung beschäftigten Personal ⇒ Kostenaufstellung zur allg. Betriebskostenförderung Zeiträume und Fristen: 01.01. bis 28.02. des Folgejahres
Merkblatt zur Strukturförderung: Lesen Sie vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises bitte unser Merkblatt zur Strukturförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, das Sie auch im Downloadbereich am Ende der Seite finden können. Sachbericht zur Verwendung der Programmförderung (Pos. 4.3.1) <<Sachbericht einreichen>>
Für den Sachbericht benötigen Sie: ⇒ Kontaktinformationen des Trägers ⇒ Informationen zur Einrichtung, für die die Förderung beantragt wurde ⇒ Kostenaufstellung zur Programmförderung ⇒ Fachlich-inhaltliche Beschreibung über die Verwendung der Mittel Zeiträume und Fristen: 01.01. bis 28.02. des Folgejahres
Merkblatt zur Strukturförderung: Lesen Sie vor dem Einreichen des Sachberichts bitte unser Merkblatt zur Strukturförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, das Sie auch im Downloadbereich am Ende der Seite finden können. Förderungen für die Jugendverbandsarbeit
Strukturförderung für die Jugendverbandsarbeit (Pos. 4.4.1) Hinweis zur Antragstellung: Das Antragsverfahren zu dieser Förderung befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Bitte nutzen Sie den PDF-Antrag im Downloadbereich und senden Sie uns ausgefüllte Formular inklusive der erforderlichen Anhänge per Mail an jugendfoerderung@kreis-steinfurt.de.
Anschaffung von Gegenständen (Pos. 4.4.2) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Vereins / Verbandes ⇒ Kopien der Originalbelege / Quittungen
Förderumfang von Anschaffungen ⇒ 75 % der Anschaffungskosten ⇒ max. 800,00€ pro Kalenderjahr
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 80-81) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Anschaffungen von Gegenständen: Gegenstände: sind z.B. Zelte, Lagerzubehör, Werkzeuge, Medien, Spiele und Spielgeräte. Vereinsspezifische Gegenstände und Verbrauchsmaterial werden nicht gefördert Inventarverzeichnis: Gegenstände mit einem Anschaffungswert über 800,00€ netto (952,00€ brutto) müssen vom Verein in ein Inventarverzeichnis aufgenommen werden Antragsfrist: 31.01. des Folgejahres
Vor der Anschaffung wird empfohlen, Rücksprache mit der zuständigen Fachberatung der Kinder- und Jugendförderung zu halten. Kreisjugendring Steinfurt e. V. (Pos. 4.4.3) Hinweis zur Antragstellung: Diese Förderung richtet sich explizit an den Kreisjugendring Steinfurt e .V. als alleinig antragsberechtigte Organisation. Die Beantragung der Strukturförderung für den Kreisjugendring e. V. ist gem. den Richtlinien des Förderplans ab 2027 vorgesehen. Die Bereitstellung des Online-Antrages erfolgt im Laufe des Jahres 2026. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne unter jugendfoerderung@kreis-steinfurt.de. Impulsvortrag - Kinderschutz (Pos. 4.4.4) Hinweis zur Antragstellung: Das Antragsverfahren zu dieser Förderung befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Bitte nutzen Sie den PDF-Antrag im Downloadbereich und senden Sie uns ausgefüllte Formular inklusive der erforderlichen Anhänge per Mail an jugendfoerderung@kreis-steinfurt.de.
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Vereins / Verbandes ⇒ Kopien der Rechnungen der Referierenden
Förderumfang für Impulsvorträge ⇒ bis zu 210,00€ für Honorar- und Fahrtkosten
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 83-84) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Impulsvorträgen: Umfang: Imuplsvorträge müssen mindestens 1,5 Std. umfassen und dürfen 3 Std. nicht überschreiten. Referierende: Es werden nur Honorar- und Fahrtkosten von ausgebildeten Fachkräften im Bereich Kindershcutz gefördert. Antragsfrist: 6 Wochen nach Abschluss der Veranstaltung Schulung - Kinderschutz (Pos. 4.4.4) Hinweis zur Antragstellung: Das Antragsverfahren zu dieser Förderung befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Bitte nutzen Sie den PDF-Antrag im Downloadbereich und senden Sie uns ausgefüllte Formular inklusive der erforderlichen Anhänge per Mail an jugendfoerderung@kreis-steinfurt.de.
Förderungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder- und Jugendideenfonds (Pos. 4.5.1) Hinweis zur Antragstellung: Das Antragsverfahren zu dieser Förderung befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Bitte nutzen Sie den PDF-Antrag im Downloadbereich und senden Sie uns ausgefüllte Formular inklusive der erforderlichen Anhänge per Mail an jugendfoerderung@kreis-steinfurt.de. Die Antragstellung muss über den Projektmentor bzw. die Projektmentorin erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ groben Kostenplan (Ausgaben und Einnahmen, sofern vorhanden) ⇒ Von den jungen Menschen ausgefüllter Projektsteckbrief
Förderumfang für Projekte ⇒ max. 500,00 € pro Projekt ⇒ min. 50,00 € pro Projekt ⇒ Kein Eigenanteil erforderlich
Sonstige Fördervoraussetzungen: Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (Seite 85-87) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für den Ideenfonds: Ziel der Projekte: Die Projekte müssen lokal verankert sein, die Anliegen junger Menschen aufgreifen und von diesen initiiert oder wesentlich mitgestaltet werden. Die Projektdauer darf 6 Monate nicht überschreiten. Beispiele: Aktionen im öffentlichen Raum, Gestaltung des Lebensumfelds, digitale Beteiligung oder Umsetzung von Ideen aus den Jugendkonferenzen. Ausschluss: Nicht gefördert werden bspw. parteipolitische Aktionen sowie klassische Veranstaltungen ohne Beteiligungscharakter (z. B. Konzerte, Feiern u.ä.), Schulprojekte sowie Maßnahmen außerhalb des Kreisjugendamtsbezirks. Verwendungsnachweis: Muss spätestens 6 Wochen nach Projektabschluss eingereicht werden. Er besteht aus Belegen und einer Dokumentation (Kurzbericht & Foto ODER kreative Beiträge wie Video, Podcast, Collage). Projektdauer: Maximal 6 Monate Antragsfrist: 6 Wochen nach Abschluss des Projektes
Vor der Antragstellung wird empfohlen, Rücksprache mit der zuständigen Fachberatung der Kinder- und Jugendförderung zu halten.
Den Projektsteckbrief finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite. Beratung und Förderung für internationale Jugendarbeit
Jugendinformation (Pos. 4.6.1) << Weiter zur Seite von Eurodesk Steinfurt >> Das Kreisjugendamt Steinfurt ist ein regionaler
Partner von Eurodesk. Eurodesk ist ein europäisches Jugendinformationsnetzwerk mit nationalen Koordinierungsstellen in 36 Ländern und
über 3.000 regionalen Beratungsstellen in ganz
Europa. Eurodesk informiert junge Leute über
Auslandsaufenthalte in Europa und weltweit. Die
Informationen und Beratungen sind persönlich,
kostenlos und neutral. Eurodesk wird durch das
EU-Programm Erasmus+ sowie durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend gefördert.
Die Jugendinformation richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die einer Zeit im Ausland verbringen möchten. Wir informieren zu Programmen wie: • Freiwilligendienst • Work & Travel
• Au-pair
• Jugendbegegnung und Workcamp
• Praktikum
• Reisestipendien
• Schulaufenthalt und Schüleraustausch
• Studium und Berufsbildung
Wir bieten Trägern und Verbänden Informationsmöglichkeiten zu Fördermitteln sowie Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der internationalen Jugendarbeit an. Internationale Jugendbegegnungen (Pos. 4.6.2) <<Zur Antragstellung>>
Für die Antragstellung benötigen Sie: ⇒ Kontakt- und Zahlungsinformationen des Trägers / Verbandes ⇒ mind. eine kooperierende Organisation im Ausland ⇒ Konzept zur Maßnahme entsprechend Abs. 10 der Förderrichtlinie ⇒ Bei Beantragung des Reisekostenzuschusses oder Green Travel Bonus entsprechende Nachweise und Kopien der Zahlungsbelege ⇒ Teilnehmendenliste
Förderumfang Internationale Jugendbegegnung ⇒ 10,00€ pro Tag und Teilnehmenden ⇒ 10,00€ pro Tag und Teilnehmenden aus dem Ausland, wenn die Begegnung im Kreis Steinfurt stattfindet ⇒ 10,00€ pro Tag und Betreuungsperson ⇒ 1 Betreuungsperson á 5 Teilnehmende (aber mind. 2) ⇒ Reisekostenzuschuss für einen vorbereitenden Besuch i.H.v. 150,00€ ⇒ Green Travel Bonus für nachhaltiges Reisen: 2,00€ pro Tag und Teilnehmenden
Sonstige Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien sind dem Kinder- und Jugendförderplan (S. 92-93) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt für die Förderung von Maßnahmen: Dauer: mind. 7 bis max. 21 Tage
Teilnehmende: Mindestens 8 Teilnehmende aus dem Kreisjugendamtsbezirk im Alter von 14 bis 27 Jahren und 8 Teilnehmende aus dem Ausland im Alter von 14 bis 27 Jahren Inhalte: Berücksichtigung von einem der folgenden Themen: Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitaler Wandel,
Teilhabe am demokratischen Leben,
gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement. Reisewarnung: Keine Förderung von Maßnahmen in Regionen mit einer aktiven Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Antragsfrist: Spätestens 6 Wochen nach Durchführung der Maßnahme
Maßnahmen müssen vor der Begegnung mit der Fachberatung Kinder- und Jugendarbeit abgestimmt werden. Förderbedarf und inklusionsbedingter MehraufwandFörderbedarf und inklusionsbedingter Mehraufwand (Pos. 4.7) Kinder und Jugendliche bringen vielfältige Lebenslagen, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfe mit. Um allen jungen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen und Ausgrenzung entgegenzuwirken, berücksichtigt der Kinder- und Jugendförderplan des Kreisjugendamtes Steinfurt sowohl allgemeine Förderbedarfe als auch inklusionsbedingten Mehraufwand. Jeder Mensch soll, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, kulturellem Hintergrund, ökonomischen Voraussetzungen oder Behinderung so angenommen werden, wie er ist.
(1) Förderbedarf kann dabei aus unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen resultieren, etwa aufgrund von Lernschwierigkeiten, sozialer Benachteiligungen oder Verhaltensauffälligkeiten. (2) Inklusionsbedingter Mehraufwand bezieht sich hingegen gezielt auf zusätzliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die gleichberechtigte Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sicherzustellen (3) Gefördert werden können Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe bei Veranstaltungen, Seminaren, Projekten, Aktionstagen, Freizeiten im In- und Ausland, Jugendbegegnungen z. B. durch zusätzliche Betreuungskräfte oder spezielle Materialien nach vorheriger individueller Absprache. (4) Ausgenommen sind Investitionsförderungen. Den aktuellen Kinder- und Jugendförderplan, Merkblätter zu den verschiedenen Förderungen sowie Vorlagen für Teilnehmenden- und Programmlisten finden Sie im untenstehenden Downloadbereich. Sie suchen einen Antrag als PDF zum ausfüllen? Eine Antragstellung ist über die obigen Online-Anträge vorgesehen. Andere Formen der Antragstellung sind in Ausnahmefällen möglich. Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns. |