Kinderschutz

Das Kreisjugendamt Steinfurt nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.

Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Steinfurt beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung ihres Namens.

Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.

Außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes Steinfurt steht Ihnen in akuten Krisensituationen der Krisendienst der Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH zur Verfügung. Diesen erreichen Sie über die Kreispolizeibehörde Steinfurt.

Kontaktdaten Arbeitsgruppenleitungen:

Für die Städte und Gemeinden
Horstmar, Neuenkirchen, Ochtrup, Wettringen, Metelen
Frau Ortmeier
Kreis Steinfurt, Jugendamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551 69 2407
E-Mail:   gabriele.ortmeier@kreis-steinfurt.de


Für die Städte und Gemeinden
Altenberge, Steinfurt, Laer, Nordwalde
Herr Meesker
Kreis Steinfurt, Jugendamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551 69 2442
E-Mail:   stefan.meesker@kreis-steinfurt.de

Für die Städte und Gemeinden
Ladbergen, Saerbeck, Lengerich, Lienen, Tecklenburg
Herr Niehoff
Kreis Steinfurt, Jugendamt, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Telefon: 02551 69 3228
E-Mail:   holger.niehoff@kreis-steinfurt.de


Für die Städte und Gemeinden
Hörstel, Lotte, Mettingen, Recke, Hopsten, Westerkappeln
Herr Osterhaus
Kreis Steinfurt, Jugendamt, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Telefon: 02551 69 3248
E-Mail:   maik.osterhaus@kreis-steinfurt.de


Anonyme Beratung gem. § 8b SGB VIII und § 4 KKG

Sie arbeiten nicht in der Jugendhilfe, haben beruflich oder ehrenamtlich jedoch mit Kindern und Jugendlichen zu tun und sind unsicher bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung? Sie wollen Ihre Wahrnehmungen und Eindrücke anonym besprechen und Handlungsstrategien entwickeln?

Wir beraten Sie gerne!
Weitere Informationen können Sie hier einsehen.

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2024. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2024


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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