Kinderschutz
Das Kreisjugendamt Steinfurt nimmt den Kinderschutz gemäß §
8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese
können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine
Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder
eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder
Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten
sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung
bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Steinfurt beraten. Gerne informieren wir
Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung ihres Namens.
Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.
Außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes Steinfurt steht Ihnen in akuten Krisensituationen der Krisendienst der Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH zur Verfügung. Diesen erreichen Sie über die Kreispolizeibehörde Steinfurt.
Kontaktdaten Arbeitsgruppenleitungen:
Für die Städte und Gemeinden |
Horstmar, Neuenkirchen, Ochtrup, Wettringen, Metelen |
Frau Ortmeier Kreis Steinfurt, Jugendamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 69 2407 E-Mail: gabriele.ortmeier@kreis-steinfurt.de |
Für die Städte und Gemeinden |
Altenberge, Steinfurt, Laer, Nordwalde |
Herr Meesker Kreis Steinfurt, Jugendamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 69 2442 E-Mail: stefan.meesker@kreis-steinfurt.de |
Für die Städte und Gemeinden |
Ladbergen, Saerbeck, Lengerich, Lienen, Tecklenburg |
Herr Niehoff Kreis Steinfurt, Jugendamt, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Telefon: 02551 69 3228 E-Mail: holger.niehoff@kreis-steinfurt.de |
Für die Städte und Gemeinden |
Hörstel, Lotte, Mettingen, Recke, Hopsten, Westerkappeln |
Herr Osterhaus Kreis Steinfurt, Jugendamt, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Telefon: 02551 69 3248 E-Mail: maik.osterhaus@kreis-steinfurt.de |
Anonyme Beratung gem. § 8b SGB VIII und § 4 KKG
Sie arbeiten nicht in der Jugendhilfe, haben beruflich oder ehrenamtlich jedoch mit Kindern und Jugendlichen zu tun und sind unsicher bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung? Sie wollen Ihre Wahrnehmungen und Eindrücke anonym besprechen und Handlungsstrategien entwickeln?
Wir beraten Sie gerne!
Weitere Informationen können Sie hier einsehen.