Afrikanische Schweinepest (ASP)
Wichtige Meldung aus aktuellem Anlass:
Afrikanische Schweinepest
Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen (Erlass Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2025)
Gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 i. V. m. Artikel 57 Absatz 1 VO (EU) 2016/429 sind Proben von allen in NRW erlegten Wildschweinen zu entnehmen und unter Angabe der Georeferenzdaten des Fundortes einer Untersuchung zuzuführen.
Wird ein Wildschwein im Kreis Steinfurt erlegt, ist eine EDTA-Blutproben zu entnehmen und an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt zu übergeben
Bei Abgabe der Trichinenproben wird das Vorhandensein der entsprechenden Blutprobe überprüft. Fehlt diese, kann die Trichinenprobe ab sofort nicht mehr angenommen werden.
Bei tot aufgefundenen Wildschweinen ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt umgehend zu informieren.
Die Probenahme und alle weiteren Schritte werden in diesen Fällen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt koordiniert.
Allgemeine Informationen zur ASP
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige
Tierseuche, die Haus- und Wildschweine gleichermaßen
befällt und für die infizierten Tiere in der Regel tödlich endet. Das Virus der
ASP ist auf den Menschen nicht übertragbar und daher für den Menschen
ungefährlich.
Im Jahre 2007 wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt und hat sich seither über osteuropäische Länder bis nach Deutschland ausgebreitet.
Hier in der Gegend kann eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie andere indirekte Übertragungswege erfolgen (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg.
Mit Beachtung von Verhaltensmaßregeln kann jeder einzelne
dazu beitragen, die Einschleppung der ASP zu verhindern.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen. Insbesondere ist auf Merkblätter für Reisende, LKW-Fahrer, Landwirte, Jäger und Saisonarbeitskräfte hinzuweisen.
Hinweise für die Bevölkerung
Hinweise für Landwirte, andere Schweinehalter, Schlachtbetriebe
Hinweise für Jäger im Kreis Steinfurt
Hinweise für die Lebensmittelbranche
Wichtige Hinweise:
- Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Informationen des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW
- Tierseucheninformation Niedersachsen
- Risikoampel für Tierseuchen - Uni Vechta
FAQs - Fragen- und Antwortkatalog des Bundesinstitutes für Risikobewertung
- Fragen- und Antwortkatalog des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW
- Fragen- und Antwortkatalog des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen
CHECKLISTEN - Checkliste Biosicherheit - im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASP
- Checkliste Betriebsinspektion - freiwilliges Früherkennungsprogramm ASP-Statusbetrieb
- Biosicherheit - Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren