Amerikanische Faulbrut bei Bienen
Am 14.05.2025 wurde in der Stadt Ibbenbüren der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Es wird zeitnah eine Allgemeinverfügung veröffentlich und an dieser Stelle verlinkt. Um den Ausbruchsbetrieb gilt deshalb ein Sperrbezirk im Radius von 1.000 Metern. Die Amerikanische Faulbrut ist eine hochansteckende Krankheit der Bienen und macht die Fortpflanzung ganzer Bienenvölker unmöglich. Sie zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und wird daher amtstierärztlich bekämpft.
Im Sperrbezirk gelten insbesondere folgende Beschränkenungen:
- Alle Bienenhaltungen im Sperrbezirk sind unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen (amt39@kreis-steinfurt.de)
- Alle Bienenvölker im Sperrbezirk werden amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersucht.
- Es dürfen weder tote noch lebende Bienen, Bienenvölker, Bienenwohnungen noch benutzte Gerätschaften oder Futtervorräte von den Bienenständen entfernt werden.
- Es dürfen auch keine Bienen in den Sperrbezirk hinein gebracht werden.
- Für Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Honig gelten besondere Anforderungen.
Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Allgemeine Informationen
Für jedes Verbringen von Bienen an einen anderen Standort, auch wenn aktuell keine Tierseuche ausgebrochen ist oder außerhalb eines Sperrgebietes, ist eine Gesundheitsbescheinigung, die sogenannte Wanderbescheinigung, zu beantragen. Dazu müssen die Bienen mittels einer Futterkranzprobe, die von einem Bienensachverständigen entnommen sein muss, mit negativem Ergebnis auf die Erreger der amerikanischen Faulbrut untersucht worden sein. Den Antrag finden Sie unten: