Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit nach dem BEEG

Der Kreis Steinfurt ist für alle 24 Kommunen im Kreisgebiet zuständig, die Aufgabe nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu betreuen. Hierzu gehören die Gewährung von Elterngeld ebenso wie die Beratung über Elterngeld und Elternzeit von Berechtigten und Arbeitgebern. 

Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird ein Teil des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt bzw. vor der Mutterschutzfrist. Bei Selbständigen ist ein abweichender Zeitraum möglich. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 € und maximal in Höhe von 1.800 € gewährt.

Sofern Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei Ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Auf Elternzeit besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneher bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes.

Aktuelles

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit

Sofern Sie Unterlagen nachreichen möchten, können Sie diese per E-Mail als PDF-Datei an die allgemeine E-Mail-Adresse Elterngeld@kreis-steinfurt.de oder direkt an die E-Mail-Adresse Ihrer Sachbearbeiterin/Ihres Sachbearbeiters (siehe Tabelle) übersenden. Alternativ können Sie die Dokumente auf dem Postweg zusenden. Bitte denken Sie daran, Ihr Geschäftszeichen mit anzugeben.

Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt aktuell fünf Wochen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir abzusehen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.

Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner

Familienname 
des Kindes

Zimmer

Telefon

Frau Scholz

A und U - Z

A 259

02551/69 24 56

Frau Averbeck

B - C und Ne - Nz

A 259

02551/69 24 55

Frau Werner

D - Gra

A 261

02551/69 24 58

Frau Ruschinzik

Gre - J

A 259

02551/69 24 51

Frau Jasper

K - Ko und M - Na

A 261

02551/69 24 57

Herr Hummelt

Kr - L

A 262

02551/69 24 50

Frau Wüller

O - R

A 262

02551/69 24 52

Frau Kaszynski

S - T

A 260

02551/69 24 54

Herr Ostkotte

Widersprüche
Ordnungswidrigkeiten

A 263

02551/69 24 53

Online-Antragstellung

Vorträge zum Elterngeld und zur Elternzeit

Links

Arbeitsgruppenleitung

Lukas Ostkotte  

Tel.: 02551/69-2453
E-Mail: lukas.ostkotte@kreis-steinfurt.de

Postadresse

Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt

Elterngeld@kreis-steinfurt.de

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2022. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2022


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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