Gelegeschutz
Gelegeschutz bodenbrütender Feldvogelarten (Gelegeschutzprämie)
Ergänzend zu den flächenbezogenen Umsetzungen von einjährigen Feldvogelinseln im Acker (NRW-Umweltministerium) und Feldvogelinseln im Wintergetreide (Kreis Steinfurt; ab 2025) haben Landwirtinnen und Landwirte im Kreis Steinfurt ab dem Frühjahr 2026 die Möglichkeit, eine Gelegeschutzprämie zu beantragen.
Artportraits
Nicht sicher, um welches Gelege es sich handelt?
Weiterführende Informationen und Fotos zu den Feldvogelarten, ihren Eiern und Nestern, Gelegegröße und Brutdauer finden Sie hier:
Hinweis: Keine direkte Nestersuche auf Grünlandflächen innerhalb von Naturschutzgebieten, diese werden von der Biologischen Station betreut:
| Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82 / 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
![]() Kiebitz (Fotos: T. Niehoff) | ![]() Kiebitz-Gelege | ![]() Kiebitz-Küken |
Kiebitz auf Ackerflächen
Brutplatz: Feuchtwiesen, Äcker, besonders
Zwischenfrucht und Brachen
Das
Nest wird häufig auf dem Flurstück angelegt, wo Balz beobachtet wird (geringer
Aktionsradius).Es können mehrere Brutpaare je Flurstück zu finden sein (Koloniebrüter ->
Antragstellung mit mehreren Gelegen je Flurstück möglich).
Hinweis: Keine direkte Nestersuche auf Grünlandflächen innerhalb von Naturschutzgebieten! Diese werden von der Biologischen Station betreut.
Nest: Nestmulde ggf. mit wenig Material (Stöckchen, Stroh und Ähnlichem) ausgepolstert
Brutperiode: Ab Anfang März
Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (2-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage) Eier: Länge ca. 4,6 cm; Form rundlich-oval; Färbung matt gelblichbraun bis oliv mit ± rundlich, dunklen Flecken. Die Eier sind kleiner, rundlicher und die Fleckung dunkler (dunkelbraun bis schwarz) als bei Brachvogel oder Uferschnepfe. | ![]() Kiebitz-Gelege (Foto: Biologische Station Steinfurt) |
Brutdauer: 26-29 Tage.
Küken: Faustgroß, kompakt mit langen Beinen; Färbung gelblich-beige, durchzogen von dunklen Flecken und Streifen mit hellem Nackenband (vgl. Foto); Flügge nach ca. 35-40 Tagen
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 2 m (vor und hinter dem Nest)
Ausnahme: Nach Rücksprache mit uNB/Biostation kann ein Vollgelege (ab 4 Eiern) im Ausnahmefall max. 2 m in die benachbarte, bereits bearbeitete Spur versetzt werden, damit sie weiterbrüten - nicht weiter weg! Dafür ist es nötig, dem Kiebitz das Nest in der bereits bearbeiteten Spur “nachzubauen”: Mit der Handfläche eine neue Nestmulde in die Erde drücken, mit kleinem Einstreumaterial etwas auspolstern und die Eier einzeln und sehr vorsichtig wieder dort hineinzulegen. Bei Rückfragen bitte an UNB oder Biostation wenden.
![]() Brachvogel (Foto: Biologische Station Steinfurt) | ![]() Brachvogel-Gelege (Fotos: J. Focke) | ![]() Brachvogel-Küken |
Brachvogel
Brutplatz: Brachvögel brüten auf Grünland aller Art, Äcker, gerne in Zwischenfrüchten und Brachen.
Es sind selten mehr als ein Brutpaar je Fläche zu finden (Ausnahme: Extensives Grünland in Naturschutzgebieten), der typische Reviergesang und Warnruf des Brachvogels ist gut zu hören.
Hinweis: Keine direkte Nestersuche innerhalb von Naturschutzgebieten und sonstigen öffentlichen Flächen oder Flächen mit Bewirtschaftungsvertrag! Betreuung erfolgt durch die Biologische Station.
Nest: In den Boden gescharrte Brutmulde, häufig auch mit Nistmaterial (Gras, Strohreste etc.) ausgepolstert.
Brutperiode: Ab Ende März
Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (3-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage)
Eier: Länge ca. 6,7 cm; Form kreiselförmig-oval; Färbung hell-grün bis dunkel-olive, blass gepunktet und schwach glänzend (vgl. Fotos).
Die Eier sind größer als beim Kiebitz und breiter als bei der Uferschnepfe. Die Punkte auf den Eiern sind zumeist blasser als beim Kiebitz und wirken oft grünlich.
Brutdauer: ca. 28 Tage.
Küken: Flügge nach ca. 35 Tagen
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen:
Mais-/ Getreidefeld: 2 m vor und hinter dem Nest
Grünland/ Ackergras: 10 x 10 m
Uferschnepfe mit Jungvogel (Foto: J. Kockwelp) | ![]() Brütende Uferschnepfen (Foto: Biologische Station Steinfurt) | ![]() Uferschnepfen-Gelege (Foto: Biologische Station Steinfurt) |
Uferschnepfe
Brutplatz: Feuchtwiesen und feuchten Äckern
Bruten außerhalb von Naturschutzgebieten sind im Kreis Steinfurt nicht mehr bekannt.
Nest: Brutmulde durch plattgedrücktes Gras (kein
weiteres Nistmaterial).
Vergleichsweise kleiner als das Nest des Brachvogels, häufiger mit einzelnen Gräsern überdeckt.
Hinweis: Keine direkte Nestersuche! Sollte außerhalb von Naturschutzgebieten ein Hinweis auf ein Uferschnepfenbrutpaar gelingen, melden Sie dies bitte umgehend der Biologischen Station oder der uNB.
Brutperiode: Ab Mitte März
Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (3-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage)
Eier: Länge ca. 5,6 cm; Form spindelförmig-oval (vgl. Fotos).
Die
Eier sind kleiner und schmaler als die des Brachvogels. Die Punkte auf den
Eiern sind zumeist blasser als beim Kiebitz und wirken oft grünlich.
Brutdauer: 22-24 Tage.
Küken: Flügge nach ca. 30-35 Tagen
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 10 x 10 m
(*störungsempfindlichere Art)
Uferschnepfen reagieren äußerst sensibel auf Störungen im direkten Umfeld des Geleges. Daher sollte der direkte Nestbereich nicht betreten werden und auch z.B. zur Markierung verwendete Stöcke äußerst zeitnah entfernt werden. Hierbei das um das Gelege befindliche Gras unverändert belassen. Es können z.B. bereits abgeknickte Halme in direkter Nähe des Nestes zu einer Nestaufgabe führen.
Rohrweihen-Männchen (Weibchen: bräunl., Kopf & Schultern gelbl.) | Rohrweihen-Gelege in Wintergerste | ![]() Rohrweihe-Nest (Fotos: Biologische Station Steinfurt) |
Rohrweihe
Brutplatz: Schilf, nutzen auch Getreide und Ackergras
Der kreisende Balzflug mit hohem Rufen sowie das Einfliegen mit Nistmaterial in Getreide etc. sind Verhaltensweisen, die ein Rohrweihen-Gelege vermuten lassen.
Nest: aus eingetragenen Stöckchen
Brutperiode: Ab April Gelege: 4-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage Eier: Länge ca. 5-6 cm; Form rundlich; Färbung bläulich-weiß. Brutdauer: 31-36 Tage (Schlupf erfolgt zeitversetzt) Küken: weiße, vgl. große Nesthocker; Flügge/selbstständig nach ca. 50-60 Tagen | Rohrweihen-Nest in Wintergerste (Foto: Biologische Station Steinfurt) |
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 25 x 25 m vor/nach dem Nest (*sehr störungsempfindlichere Art)
Als Gelegeschutzmaßnahme für Rohrweihen ist die Aussparung bei folgenden Bearbeitungsschritten in einem Bereich von 25 x 25m notwendig. Die Mitarbeitenden der Biologischen Station Steinfurt unterstützen bei Rohrweihen-Gelegen und übernehmen Beratung und notwendige Einzäunungen zum Schutz vor Prädation.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
| Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82 / 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
Antrag: Gelegeschutz bodenbrütender Feldvogelarten
Voraussetzung für eine Förderung: Gefördert wird die Aussparung von Gelegen der bodenbrütenden Feldvogelarten bei Bewirtschaftungsgängen im gesamten Kreisgebiet.
- Der Bewirtschaftende verpflichtet sich, das geschützte
Gelege auch bei künftigen Bewirtschaftungsgängen in diesem Jahr auszusparen und so zu schützen. - Die wiederholte Aussparung (und ggf. notwendige Markierung der Nester) bei der Bearbeitung wird für die Arten Kiebitz, Brachvogel, Uferschnepfe durch die Bewirtschafter umgesetzt. Bei Nestern der Rohrweihe unterstützen die Mitarbeitenden der Biologischen Station.
- Die Gelegeschutzprämie ist für Flächen vorgesehen, auf denen keine Förderung durch den Vertragsnaturschutz liegt, die zur Brutzeit ein Bewirtschaftung erfährt und der Gelegeschutz nicht rechtlich verpflichtend ist (z.B. Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung).
- Die Gelegeschutzprämie ist nicht an einen Nachweis des Bruterfolgs geknüpft.
Förderhöhe:
| Art | Aussparung bei den Bewirtschaftungsgängen | Brut ab … | Förderhöhe (€/Gelege) |
| Kiebitz | 2 m (vor/hinter Nest) | März | 100 |
| Brachvogel (Acker) | 2 m (vor/hinter Nest) | März | 100 |
| Brachvogel (Grünland/Ackergras) | 10 x 10 m | März | 150 |
| Uferschnepfe* | 10 x 10 m | März | 150 |
| Rohrweihe ** | 25 x 25 m | April | 500 |
* störungsempfindliche bzw. ** besonders störungsempfindliche Art
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
| Esther Susewind | Telefon: 0 25 51 / 69 14 84 E-Mail: esther.susewind@kreis-steinfurt.de |
| Jessica Focke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 23 E-Mail: jessica.focke@kreis-steinfurt.de |
| Jonas Austenfel - Landwirtschaftskammer - | Telefon: 0 25 74 / 92 77 55 E-Mail: jonas.austenfeld@lwk.nrw.de |
| Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82 / 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
Feldvogelschutz
Im Kreis Steinfurt gibt es vergleichsweise und insbesondere in den Schutzgebieten noch gute Bestände von bedrohten Feldvogelarten wie zum Beispiel Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe. Im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie werden die Bemühungen um den Schutz von Feldvögeln auf Ackerflächen, insbesondere für den Kiebitz als eine der Verantwortungsarten des Kreises Steinfurt weiter intensiviert.
- Feldvogelinseln im Acker (NRW-Umweltministerium)
- Feldvogelinseln im Wintergetreide (Kreis Steinfurt)
- Gelegeschutzprämie (Kreis Steinfurt)








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